Lehrerin gibt mir 0 Punkte, trotz Attest. Darf sie das?

6 Antworten

Wenn das Attest von einem Arzt ausgestellt wurde und nicht gefälscht ist, muss sie Dich nachschreiben lassen. Ob sie glaubt, daß Du schwindelst oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Anzeigen kannst du sie nicht, aber zu diesem Zeitpunkt kannst Du eine schriftliche Beschwerde machen.

Ein Verwaltungsakt wird erst daraus, wenn Du Dein Zeugnis bekommst. Dann kannst Du erst Widerspruch einlegen.

Ich würde das aus strategischen Gründen jetzt noch nicht erwähnen, sonst können die restlichen Noten manipuliert werden.

Geschickt wäre es, bis zum Zeugnis abzuwarten und dann Widerspruch gegen die Note einzulegen, mit der Begründung, daß Du eine 6 bekommen hast, weil Dein Attest nicht anerkannt wurde.

Dann entscheidet die Schule, ob sie Deinem Widerspruch statt gibt oder ob sie ihn aufrechterhält und das ganze dann zur Bezirksregierung geht. Da die Schule aber weiß, daß die Bezirksregierung bemängeln wird, daß das Attest nicht anerkannt wurde, werden sie sehr wahrscheinlich direkt einknicken.

Neugierig1971  08.12.2022, 18:24

Noch als Tipp: Stell die Frage nach dem Nachschreibetermin einmal per Email, damit Du belegen kannst, daß Du nicht nachschreiben durftest. Sonst behauptet die Lehrerin, Du hättest Dich nicht darum gekümmert.

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Erkan4949 
Fragesteller
 08.12.2022, 18:29

Wird auf jeden fall gemacht. Wirklich Danke für diese Information

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Wenn du ein Attest (!!!) hast, muss sie das akzeptieren. Wenn die Schulleitung dir nicht hilft, sollten deine Eltern sich an die Elternvertreter wenden.

Schlimmstenfalls ans Schulamt.

Wie kommt denn die Schule auf die Idee, dass du schwindelst? Bist du andauernd krank, sieht das Attest nicht echt aus. So ganz ohne Grund denken die das bestimmt nicht....

Erkan4949 
Fragesteller
 08.12.2022, 18:19

Danke, falls dies passiert werde ich mich an das Schulamt melden. Ich habe im ersten Halbjahr erst 3x gefehlt. A-TEST ist vom Arzt.

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Sarah3333  08.12.2022, 18:24

Man muss nicht in jedem Fall Atteste akzeptieren - siehe meine Antwort.

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Es kommt auf die Umstände an. Aktuell haben wir einen Fall von einem Schüler, der seit Wochen nicht mehr anwesend ist - insbesondere in den Klausurphasen. Um der Ausschulung, dem Nachschreiben und den Feststellungsprüfungen zu entgehen, schickt er Atteste von Ärzten aus dem gesamten Bundesgebiet, da er bei diesen Videosprechstunden nutzt, um eine AU zu bekommen. In so einem Fall von fast schon krimineller Energie, kann die Bildungsgangkonferenz zusammen mit der Schulleitung beschließen, keine Atteste mehr zu akzeptieren. Wie der Fall bei dir gelagert ist, kann ich ja nicht wissen.

Ob sie das denkt oder nicht, ist völlig irrelevant. Sie ist ja schließlich Lehrerin und keine Ärztin. Von daher ist da jede Diskussion überflüssig, natürlich kannst du nachschreiben.

Was ist ein A-Test?

Nein, das darf die nicht, wenn du was vom Arzt hast.