Arbeit nach Zeugniskonferenz nachschreiben (mit Attest)?
Guten Abend,
Ich habe aus gesundheitlichen Gründen bei einer Arbeit gefehlt. Meine Frage ist ob ich mit dem Attest, noch nach der Zeugniskonferenz nachschreiben darf oder ob das nicht möglich ist. (NRW, Gymnasium)
MFG
2 Antworten
Eigentlich sollen nach der Notenkonferenz keine Änderungen an den Noten vorgenommen werden. Das müsste der/die Vorsitzende der Konferenz gestatten, und da muss es schlüssige Begründungen geben.
Ich gehe mal davon aus, dass du nur in einem Fach 5-6 stehst. Dann wirst du doch mit einer 5 versetzt. Kann man denn durch eine Klassenarbeit die Note auf 4 bringen? Ich könnte mir vorstellen, dass der Vorsitzende ein Nachschreiben gestattet, um das Sitzenbleiben zu verhindern.
Es kann sein, dass ich auch noch in einem anderen Fach eine 5 bekomme aber nur in Französisch stehe ich bei 6 wenn ich nicht nachschreiben kann.
Kommt man denn von einer 6 durch eine Arbeit herunter? Eine 6 gibt es doch wirklich nur, wenn der Schüler gar keine Leistung erbracht hat.
Das entscheidet dein Lehrer, nicht wir.
Ist es eine mögliche Begründung, wenn ich zwischen 6 und 5 stehe? Denn dann müsste ich gehen wenn ich nicht nachschreiben darf