lehrer 6geben wegen abschreiben ?

4 Antworten

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Moin,

puh, das ist knifflig.

Es gibt Schulen, da ist es so geregelt, dass Abschreiben und Abschreiben-lassen beides als Täuschungsversuche gelten.

Aber das bezieht sich eher darauf, dass nicht einzelne Aufgaben oder gar nur Aufgabenteile, sondern fast die ganze Arbeit identisch ist. Denn sonst könntest du jemanden übel reinreiten, indem du etwas abschreibst, was die Person aber nicht merkt. Doch eine ganze Arbeit mehr oder weniger abschreiben zu lassen, merkt man, so dass dann das Abschreiben-lassen eben auch als Beihilfe zur Täuschung gewertet wird.

Wenn du nur eine Aufgabe abgeschrieben hast und dabei nicht direkt erwischt wurdest, dann dürfte es der Lehrkraft schwer fallen, denjenigen zu identifizieren, der abgeschrieben hat. Dann wäre eine Doppelbestrafung eher nicht angebracht, weil ja die Person, von der abgeschrieben wurde, dies vielleicht gar nicht gemerkt hat. Es ist also möglich, dass ihr nicht für die Täuschung direkt sanktioniert werdet.

Aber freue dich nicht zu früh. Wenn deine Lehrkraft merkt, dass ihr einen identischen Text bei einer Aufgabe habt, sie aber nicht herausfinden kann, wer von wem abgeschrieben hat, dann könnten andere Maßnahmen blühen:

Erstens könnte es sein, dass dein Ruf beschädigt wird, so dass du in zukünftigen Arbeiten isoliert sitzt (weg von anderen). Und das vielleicht nicht nur bei der betroffenen Lehrkraft, sondern bei anderen auch (denn Lehrkräfte tauschen sich über so etwas aus).

Es könnte auch sein, dass beide Verdächtige diese Prüfungsaufgabe noch einmal separat bearbeiten müssen und zwar so, wie es in der Arbeit war. Derjenige, der die Originalantwort gab, wird das wahrscheinlich besser hinbekommen als derjenige, der abschrieb (auch wenn die Lösung falsch war). Dann könnte das als Beleg für die Identifizierung des Abschreibenden genutzt werden. Und dann könnte am Ende richtig Ärger geben (wegen des Aufwandes, der betrieben werden musste). Glaube mir, wütende Lehrkräfte sind tückische und rachsüchtige Lehrkräfte!

Was jederzeit und auch rechtlich völlig in Ordnung wäre, ist, dass du von da an, oft und immer wieder mit Überprüfungen gequält wirst. Die Leistungsüberprüfung ist immer erlaubt. Aber das ist für dich bestimmt sehr unangenehm... Dann doch lieber überlegen, ob man sich nicht wieder ehrlich macht, zum Lehrer geht und gesteht, was man gemacht hat. Das wäscht den anderen rein, erspart der Lehrkraft Detektivarbeit und Groll und du verlierst wahrscheinlich nur die abgeschriebene Antwort, aber sonst nichts. Und wenn deine Lehrkraft eine pädagogische oder menschliche Niete ist und dir nach einem Geständnis eine Sechs wegen des zugegebenen Täuschungsversuchs verpasst, dann ist das zwar bitter, aber lehrt dich auch, solch eine Dummheit eben nicht wieder zu machen... Und ganz unverdient wäre selbst diese harte Bestrafung ja nicht, denn du weißt ja genau, das du das nicht durftest.

Du siehst, es ist schwierig. Du kannst damit durchkommen, aber ob das auch wirklich gut endet, steht auf einem völlig anderen Blatt...

LG von der Waterkant


123lalastan605 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 09:00

danke für deine mühe

Wer hat von wem abgeschrieben? Kann er nicht sagen.

Die letzte Aufgabe ist bei euch beiden exakt identisch falsch (wenn es wortwörtlich abgeschrieben hast).

Er darf euch nicht beiden die 6 geben.

Demnach passiert nichts - vllt. eine Wiederholung oder ähnliches.


Hey! Eigentlich muss er Dich in flagranti erwischen um Notenabzug oder eine 6 zu geben. Der Verdacht allein dürfte nicht ausreichen. Möglicherweise wirst Du (und Dein Banknschbar) bei der nächsten Klausur unter besonderer Beobachtung stehen, also aufgepasst..

Viel Glück, alles Gute!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hey!

Nein. Er müsste erstmal beweisen können dass du das wirklich abgeschrieben hast. Hast du es denn 1 zu 1 abgeschrieben, oder ein paar Sachen anders wiedergegeben?

LG