Lebensbaum fällen?


24.02.2024, 12:00

ich meinte so 2,30


24.02.2024, 12:45

und wohnen im wasserschutzgebiet

5 Antworten

Säg sie weg. Die sind zu klein, um irgendwie geschützt zu sein.

Pflanz was hin, das Früchte trägt...

Kein Problem. Bis Ende Februar niederlegen, zerlegen könnt ihr auch danach.


Homeip 
Fragesteller
 24.02.2024, 12:07

ok weil im internet steht i was von das der stammdurchmesser nur 25 cm betragen darf ?

0
T3Fahrer  24.02.2024, 12:10
@Homeip

Es ist aber nicht auf Bodenhöhe, sondern meistens auf 50 oder 100 cm Höhe. Bei der recht geringen Höhe eurer Bäume sollte das nicht zutreffen. Ich glaube übrigens dass es um den Umfang geht, nicht um den Durchmesser.

0
PatchrinT  24.02.2024, 12:12
@Homeip

das gilt für Bäume. Da eure Bäume in diesem sinne keine bäume sind,gilt das nicht. Ich nehme an es sind Thuja oder?

0

Das ist abhängig von der lokalen Baumsatzung und dem Nachbarschaftsrecht, aber vom Zeitpunkt her ist das kein Problem.

Allgemein sage ich bei Thuja: weg damit.


Homeip 
Fragesteller
 24.02.2024, 12:43
ja die satzung ist von berlin und da steht drinnen: Schutzzweck

Wegen der Bedeutung für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur Erhaltung der Lebensgrundlagen wildlebender Tiere sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, Verbesserung des Stadtklimas und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen wird der Baumbestand in Berlin als geschützter Landschaftsbestandteil nach Maßgabe dieser Verordnung geschützt.

zur Einzelansicht § 1

§ 2Anwendungsbereich

(1) Geschützt sind

1.

alle Laubbäume,

2.

die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie

3.

die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel,

jeweils mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist.

(2) Geschützt sind auch Einzelbäume, die das Maß des Absatzes 1 noch nicht erreicht haben, wenn sie Ersatzpflanzungen im Sinne des § 6 sind oder auf Grund eines Bebauungsplanes oder der Darstellungen eines Landschaftsplanes zu erhalten sind. Die in Satz 1 genannten Bäume werden von der zuständigen Behörde in eine Liste eingetragen.

0
Rheinflip  24.02.2024, 12:55
@Homeip

Und was für Berlin gilt muss für eine andere Stadt noch lange nicht gelten

0

ja,erst ab 1März darfst du/ihr nichts mehr fällen


Rheinflip  24.02.2024, 12:20

Kommt drauf an

1
Rheinflip  24.02.2024, 12:54
@PatchrinT

Ob man vor oder nach dem ersten März etwas Fällen darf oder nicht hängt nicht nur vom Datum ab,

0
PatchrinT  24.02.2024, 15:35
@Rheinflip

Wenn man es andersrum sieht darf man immer fällen. Nur nach dem 1 märz muss man triftige Gründe haben,wie z. b Krankheit des Baumes,Sturzgefahr oder Sturmschaden. Das muss dann abgesegnet werden vom Amt. Bäume die geschützt sind wie blutahorn ect.,brauchen je nach Größe auch im Winter eine Genehmigung. Schneidet man einfach so drauf los,kann das sehr teuer werden. Wir reden von bäumen,der FS aber von Lebensbäumen. Die darf man ohne hampelpampel fällen oder roden in der vorgeschriebenen Zeit. Ohne nachmessen des Stammumfangs ;-)

0