Ladendiebstahl als Mittäter?
Hi Leute,
ich (15) wurde im Sommer letztes Jahr beim Ladendiebstahl erwischt worden, hatte einen Termin bei der Polizei und Jugendamt und wurde nicht angezeigt. Jetzt war ich im Januar mit meiner Freundin im H&M und sie hatte geklaut ich aber nicht sie bekam eine 100€ Strafe aber wir beide bekamen einen Brief von der Polizei für eine Vorladung. Ich wollte fragen was für Strafen ich kriege?
1 Antwort
Wurdest du denn als Zeuge oder als Beschuldigter geladen?
Wenn du als Zeuge geladen bist: Lebt ihr denn zufällig zusammen (eher unwahrscheinlich, ich weiß)? Wenn ja, hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wenn du als Beschuldigter geladen wurdest: Schau mal auf deine Vorladung, da sollte stehen, ob man annimmt, dass du Mittäter (§ 25 II StGB) oder Teilnehmer (§ 26 bzw. 27 StGB) bist. In beiden Fällen sehe ich gute Chancen, dass du aus der Sache straflos rauskommst.
Dass du als Beschuldigter vernommen werden sollst, steht nicht in der Frage. Dann wird man wohl davon ausgehen, dass du an der Tat beteiligt warst – es wäre entsprechend ratsam, Akteneinsicht zu nehmen und zu versuchen, eine Einstellung zu erwirken. Da du minderjährig bist, solltest du dies aber bitte mit deinen Sorgeberechtigten besprechen.
Im Übrigen zum Thema „100€ Strafe”: Dies ist keine Strafe, sondern eine sog. Fangprämie. Anspruchsgrundlage ist hierbei Schadensersatz aus § 823 BGB, nicht wie von diversen Unternehmen gerne mal behauptet wird, eine Vertragsstrafe. Schadensersatz dürfte in dieser Höhe hier nicht durchsetzbar sein. Sofern deine Freundin die Summe nicht bereits bezahlt hat, wäre ihren gesetzlichen Vertretern im Zweifel auch dazu zu raten, hiergegen vorzugehen. Sofern der Wert der gestohlenen Sache unter EUR 100,-- liegt, ist diese Summe gerichtlich definitiv nicht durchsetzbar.
Wenn du als Zeuge geladen bist:
"ich hab davon nix mitgekriegt - erst als der Ladendetektiv meine Freundin angesprochen hat..."
Es steht dort: wegen Ladendiebstahl (§ 242 StGB) und Beschuldigtenvernehmung?