Ladendiebstahl als Mittäter?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wurdest du denn als Zeuge oder als Beschuldigter geladen?

Wenn du als Zeuge geladen bist: Lebt ihr denn zufällig zusammen (eher unwahrscheinlich, ich weiß)? Wenn ja, hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Wenn du als Beschuldigter geladen wurdest: Schau mal auf deine Vorladung, da sollte stehen, ob man annimmt, dass du Mittäter (§ 25 II StGB) oder Teilnehmer (§ 26 bzw. 27 StGB) bist. In beiden Fällen sehe ich gute Chancen, dass du aus der Sache straflos rauskommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Ari62 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 22:28

Es steht dort: wegen Ladendiebstahl (§ 242 StGB) und Beschuldigtenvernehmung?

ruhrgur  03.04.2025, 00:13
@Ari62

Dass du als Beschuldigter vernommen werden sollst, steht nicht in der Frage. Dann wird man wohl davon ausgehen, dass du an der Tat beteiligt warst – es wäre entsprechend ratsam, Akteneinsicht zu nehmen und zu versuchen, eine Einstellung zu erwirken. Da du minderjährig bist, solltest du dies aber bitte mit deinen Sorgeberechtigten besprechen.

Im Übrigen zum Thema „100€ Strafe”: Dies ist keine Strafe, sondern eine sog. Fangprämie. Anspruchsgrundlage ist hierbei Schadensersatz aus § 823 BGB, nicht wie von diversen Unternehmen gerne mal behauptet wird, eine Vertragsstrafe. Schadensersatz dürfte in dieser Höhe hier nicht durchsetzbar sein. Sofern deine Freundin die Summe nicht bereits bezahlt hat, wäre ihren gesetzlichen Vertretern im Zweifel auch dazu zu raten, hiergegen vorzugehen. Sofern der Wert der gestohlenen Sache unter EUR 100,-- liegt, ist diese Summe gerichtlich definitiv nicht durchsetzbar.

horribiledictu  02.04.2025, 22:14
Wenn du als Zeuge geladen bist:

"ich hab davon nix mitgekriegt - erst als der Ladendetektiv meine Freundin angesprochen hat..."