Kündigungsfrist RB?


30.07.2023, 01:40

*Sie möchte noch den vollen Betrag für den nächsten Monat

11 Antworten

Nun, das ist doch einfach, das Pferd wird Dir per 1. August entzogen und logischerweise hast Du dann auch für August und nachfolgende Monate kein Geld mehr zu bezahlen.

Wie kommt die Frau denn auf diese Idee, dass Du, wenn SIE vertragsbrüchig wird, noch etwas zu zahlen hättest? Wofür?
(Eigentlich müßte sie Dir etwas zahlen, für "entgangene Pferdenutzung" ... aber das ist Heckmeck und fernab des Lebens ... )

Hast Du da vielleicht etwas falsch verstanden?
Oder zahlst Du nachträglich zum Ende des Monats/Anfang Folgemonat?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pferdehaltung/Reiten seit 1970

MaryLynn87  31.07.2023, 08:32

WIRD die Besitzerin denn Vertragsbrüchig? Wir wissen nicht, worin genau das "dann hab ich keinen Zugang mehr zum Pferd" besteht.

Ist es tatsächlich ein "ich darf dann nicht mehr zum Pferd" oder doch ein "mir ist der Weg dann unbequem"?

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FunnyFanny  31.07.2023, 11:06
@MaryLynn87

Nun, ich lese aus "kein Zugang zum Pferd", dass das Pferd halt 200 km umzieht oder im neuen Stall keine RBs zugelassen sind oder was auch immer ...
Mag die Fragestellerin uns aufklären ... ;-)

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MaryLynn87  31.07.2023, 11:07
@FunnyFanny

Aber ohne diese Information ist die Antwort eben nicht mehr so "logisch".

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FunnyFanny  31.07.2023, 11:08
@MaryLynn87

... die einen sagen so, die anderen so ... aber ich werde hier sicher nicht mit Dir darüber zanken ... ist ja nicht MEIN Problem ... und die Fragestellerin ist ja scheinbar auch nicht mehr interessiert ... also ... carpe diem :-)

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Klar ziehen viele Besi ihre Pferde auch spontan um.

Du musst natürlich nix für den nächsten Monat bezahlen, wenn du das Pferd nicht mehr siehst. Den Vertrag hat sie schließlich gebrochen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Der Umzug, hat nichts mit der Kündigung zu tun.

Oft ziehen Pferde ja in der Nähe um.

Hat sie den Umzug, durchgeführt, kannst du das Pferd ja im August noch nutzen. Das Wegerisiko liegt bei dir.


pony  30.07.2023, 12:22

sie hat geschrieben, dass die rb ab 1.8. keinen zugang mehr zum pferd hat.

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StRiW  30.07.2023, 12:27
@pony

Jedoch nicht warum nicht? Nur weil sie nicht mehr zum Pferd kommt. Ist der Vertrag nicht hinfällig.

Nur wenn sie nicht mehr das Pferd nutzen darf, ist der Vertrag ggf. hinfällig.

Jedoch wenn das Pferd auf einen Stall eingestallt wird, wo sie nicht hin darf, weil zum Beispiel sie Hofverbot hat, läuft der Vertrag normal weiter.

Wegerisiken liegen bei der RB.

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pony  30.07.2023, 12:41
@StRiW

nö du - da besteht das recht einer ausserordentlichen fristlosen kündigung durch die rb.

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StRiW  30.07.2023, 13:16
@pony
nö du - da besteht das recht einer ausserordentlichen fristlosen kündigung durch die rb.

Mit welcher Begründung? in den meisten Verträgen wird das Pferd jedoch nicht der Platz zugesichert und kann beliebig durch den Eigentümer verlegt werden, solange der Kern der RB nicht beeinträchtigt wird, bzw. Vertragsinhalte nicht erheblich abweichen.

Ob das Pferd im Stall x oder y steht ist bei ähnlicher Ausstattung unerheblich. Der Weg zu den Ställen obliegt nicht dem RB Geber.

Jedoch sollte man sich im guten trennen, fair wäre halbe halbe.

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Du kannst dagegen nichts unternehmen, allerdings brauchst du auch nichts mehr zahlen.

Also es kann ja schon mal Gründe geben aber noch den vollen Betrag zu verlangen ist eine absolute Frechheit