Kündigungs Grund war: „Weil ich auf stellen suche war“ gilt so eine Kündigung als Missbräuchlich?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ist missbräuchlich 67%
Ist es nicht. 33%

2 Antworten

Was meinst Du mit "mißbräuchlich"?

Wenn ein AN sich nach einer anderen Stelle umsieht, ist das legitim.

Wenn Dein AG das als Kündigungsgrund angibt, wird diese Kündigung beim Arbeitsgerichtsverfahren keinen Bestand haben.

Du musst aber zwingend innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Tust Du das nicht oder zu spät, ist die Kündigung wirksam

Allerdings gilt das nur, wenn Du schon länger als sechs Monate im Betrieb bist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt. Hier gilt das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen.

Das ist definitiv kein valider Kündigungsgrund.


C0r0naSchweiz 
Fragesteller
 22.05.2024, 13:03

Ist es auch ein missbräuchlicher kündigungsgrund?

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