Kündigung vor Ausbildungsablauf?
Ist es Rechtens, wenn der Konzern mich kündigen will wenn meine Ausbildung erst zum 01.09.2023 zu Ende ist.
Hoffe auf Juristen oder Fachspezialisten der Berufausbildungsgesetze.
Es wird begründet "am Tag der erfolgreich abgeschlossenen IHK Prüfung" soll ich gekündigt werden.
Das wäre etwa Juni/Juli der Fall.
Im Ausbildungsvertrag steht Ablauf 31.08.2023 das wären genau 3 Jahre Ausbildung und nichz 2,8.
8 Antworten
Die Ausbildung und damit dein Ausbildungsvertrag endet automatisch mit dem Tag, an dem du deine letzte Abschlussprüfung bestanden hast. Da muss niemand kündigen, das ist einfach so. Das steht normalerweise auch im Vertrag drin, dass dieser mit Bestehen des Berufsabschlusses endet.
Der Vertrag muss nur auf exakt 3 Jahre festgelegt werden, weil zu Beginn der Ausbildung noch gar nicht klar ist, an welchem Tag die letzte Abschlussprüfung stattfindet und wann ihr dann über ein Bestehen in Kenntnis gesetzt werdet - dies aber allerspätestens am letzten Tag der 3 Jahre sein wird.
trotzdem unfair für die Leute die sich lieber mit Abschlusszeugnis bewerben wollen
Tja, die müssen dann halt entweder schauen, dass sie erstmal im alten Betrieb übernommen werden (mit neuem Fachkraftvertrag) oder sind in der Zeit arbeitslos.
Warum man für den Bewerbungsprozess unbedingt auf das Abschlusszeugnis warten will, erschließt sich mir allerdings nicht.
Ich habe meinem neuen Vertrag schon unterschrieben, noch bevor ich überhaupt die erste Abschlussprüfung geschrieben habe.
Die Kündigung wird wirksam ab 01.09.
Es wird begründet "am Tag der erfolgreich abgeschlossenen IHK Prüfung" soll ich gekündigt werden.
Das klingt für mich in Ordnung.
Zudem ist eine Rechtsberatung auf dieser Seite nicht erlaubt.
Laut Vertrag ist es tatsächlich so, dass es bis zum 31.8.2023 geht.
Wenn du am Tag der mündlichen Prüfung Bescheid bekommst, dass du die Prüfung bestanden hast und du von deinem Betrieb nicht übernommen wirst, dann gehst du am nächsten Tag nicht mehr arbeiten aber du musst dich als Arbeitslos melden.
Wenn du übernommen wirst dann gilt dein Vertrag bis zum 31.8.2023 und am 01.09.2023 bist du Vertriebsinnendienst je nachdem welche Ausbildung du gemacht hast.
siehe BBiG §21 Absatz 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html
mit Bekanntgabe der Endergebnisse der Prüfung endet Dein Ausbildungsverhältnis. Das bedarf keiner Kündigung
Ja ok das kann sein trotzdem unfair für die Leute die sich lieber mit Abschlusszeugnis bewerben wollen Naja ist dann halt so.