Kündigung trotz Job Bike?
Hallo,
Ich werde heute kündigen. Aufgrund der Betriebszugehörigkeit habe ich drei Monate Kündigungsfrist (30.08.25). Ich möchte allerdings einem Aufhebungsvertrag, damit ich zum 30.06.25 kündigen kann.
Seit Oktober 2024 habe ich ein Job Bike über AGL EuroRad. Soweit ich weiß, kann dieser Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden (Laufzeit 36 Monate).
Am Telefon konnte die Firma mir keine genaue Auskunft geben, da der Vertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen wurde. Ich könnte das Rad ablösen (will ich aber nicht, ist sehr teuer). Wenn ich das nicht tue, muss der AG dann das Rad behalten und weiterhin die Raten zahlen?
Könnte er sagen, dass ich nicht kündigen darf, weil der Vertrag mit dem Rad noch läuft?
Ich habe seit gestern eh schon Bauchweh, weil kündigen echt nicht einfach ist..
5 Antworten
Es gibt verschiedene Modelle und Verträge. Zumeist endet in solchen Fällen der Radleasingvertrag und das Rad wird an den Leasinggeber retourniert. Andere binden den AN direkt. Daher muss der Einzelfall geprüft werden.
Dass eventuell bei einer Aufhebung eine Übernahmevereinbarung getroffen wird, ist nicht abwegig.
Eine normale, fristgerechte oder regelgerechte fristlose Kündigung AN seitig ist dadurch nicht aufzuhalten, selbst bei einer Vereinbarung dürfte diese ungültig sein, da eine unverhältnismäßige Haltedauer vorliegen würde. Diese "Übersicherung" findet regelmäßig auch bei Fortbildungen und berufsbegleitendem Studium statt.
Du weisst, dass sich dein Arbeitgeber nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen muss? Wenn er es aber tut, koennt ihr den zu jedem beliebigen Termin schliessen, auf den ihr euch einigt. Geht also auch schon per sofort.
Der Bike Vertrag deines Arbeitgebers geht dich nichts an. Da muss der Arbeitgeber entscheiden, wie er damit umgeht.
Das weiß ich, danke ☺️
Mir geht es gerade eher um das Job Bike. Falls jetzt nach der Kündigung sowas kommt wie "du kannst nicht gehen, das Rad läuft noch"
"Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich deine persönliche oder berufliche Situation, entscheidet dein:e Arbeitgeber:in, was mit dem JobRad® passiert. Bitte lies den Überlassungsvertrag und vereinbare ein Gespräch mit der Ansprechperson in deinem Unternehmen."
https://www.jobrad.org/wissen/faq
Im Zweifel muss dein AG das Ding übernehmen. Kündigen kannst du in jedem Fall.
Wenn in deinem Vertrag dazu nix steht, ist das Bike das Problem des Arbeitsgebers.
Wollte auch kündigen, aber mir gefällt's bei mir, deswegen bleibe ich. Und mir egal, wenn jemand sagt, woanders würdest du mehr verdienen. Damit kann man mich nicht überreden. Meine Philosophie: Arbeit soll Spaß machen. Selbst wenn ich Millionen verdienen würde, würde ich nicht mal den bestbezahltesten Job nehmen, wenn ich da keinen Spaß hätte.
Ach so hab deine Frage falsch verstanden, war kurz abgelenkt, tut mir leid!!🥲
Also laut AGL bin ich als Arbeitnehmer da wohl raus und es bleibt das Rad beim Arbeitgeber. Wenn er jetzt "wütend" ist, weil ich kündige, könnte er aber nicht sagen "das Rad läuft noch bis zum Ende der 36 Monate und die Kosten muss ich sonst tragen, du musst bleiben"