Kündigung trotz Job Bike?

5 Antworten

Es gibt verschiedene Modelle und Verträge. Zumeist endet in solchen Fällen der Radleasingvertrag und das Rad wird an den Leasinggeber retourniert. Andere binden den AN direkt. Daher muss der Einzelfall geprüft werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Rocket2912 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 12:25

Also laut AGL bin ich als Arbeitnehmer da wohl raus und es bleibt das Rad beim Arbeitgeber. Wenn er jetzt "wütend" ist, weil ich kündige, könnte er aber nicht sagen "das Rad läuft noch bis zum Ende der 36 Monate und die Kosten muss ich sonst tragen, du musst bleiben"

GS2000  22.05.2025, 12:48
@Rocket2912

Dass eventuell bei einer Aufhebung eine Übernahmevereinbarung getroffen wird, ist nicht abwegig.

Eine normale, fristgerechte oder regelgerechte fristlose Kündigung AN seitig ist dadurch nicht aufzuhalten, selbst bei einer Vereinbarung dürfte diese ungültig sein, da eine unverhältnismäßige Haltedauer vorliegen würde. Diese "Übersicherung" findet regelmäßig auch bei Fortbildungen und berufsbegleitendem Studium statt.

Du weisst, dass sich dein Arbeitgeber nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen muss? Wenn er es aber tut, koennt ihr den zu jedem beliebigen Termin schliessen, auf den ihr euch einigt. Geht also auch schon per sofort.

Der Bike Vertrag deines Arbeitgebers geht dich nichts an. Da muss der Arbeitgeber entscheiden, wie er damit umgeht.


Rocket2912 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 12:07

Das weiß ich, danke ☺️

Mir geht es gerade eher um das Job Bike. Falls jetzt nach der Kündigung sowas kommt wie "du kannst nicht gehen, das Rad läuft noch"

"Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich deine persönliche oder berufliche Situation, entscheidet dein:e Arbeitgeber:in, was mit dem JobRad® passiert. Bitte lies den Überlassungsvertrag und vereinbare ein Gespräch mit der Ansprechperson in deinem Unternehmen."

https://www.jobrad.org/wissen/faq

Im Zweifel muss dein AG das Ding übernehmen. Kündigen kannst du in jedem Fall.

Wenn in deinem Vertrag dazu nix steht, ist das Bike das Problem des Arbeitsgebers.

Wollte auch kündigen, aber mir gefällt's bei mir, deswegen bleibe ich. Und mir egal, wenn jemand sagt, woanders würdest du mehr verdienen. Damit kann man mich nicht überreden. Meine Philosophie: Arbeit soll Spaß machen. Selbst wenn ich Millionen verdienen würde, würde ich nicht mal den bestbezahltesten Job nehmen, wenn ich da keinen Spaß hätte.