Kündigung erhalten, aber nun neuen Job und Vertrag zum 01.09 , bei ALG 1 Antrag angeben können?
Servus.
Wir Leiharbeiter haben Heute per Post unsere Kündigung erhalten, zum 21.07, aufgrund Auftragslage, in der Kündigung steht "aus Betrieblichen Gründen".
Ich habe mich vor ein paar Tagen beworben gehabt, da ich schon damit gerechnet hatte, wegen schlechter Auftragslage.
Ich hatte Gestern eine Probetag und anschließend die Zusage erhalten, am Dienstag soll ich zur Vertragsunterzeichnung kommen. Arbeitsstart ist jedoch erst, der 01. September.
Heute kam die Kündigung, ich werde mich als Heute / gleich online beim Amt über das eServices Portal Arbeitslos / Arbeitsuchend zum genannten Termin melden und online ALG 1 beantragen.
Da ich jedoch schon eine Zusage habe, besteht die Möglichkeit, beim Antrag schon direkt abzugeben, dass man zum 01.09 eine neue Stelle hat ?
Danke
6 Antworten
Ich war schon in einer ähnlichen Situation und hatte auch schon eine neue Stellenzusage, als ich den Antrag auf ALG 1 stellte.
Man kann das beim Arbeitslosengeld 1 Antrag direkt angeben das die Arbeitslosigkeit voraussichtlich bis Ende August andauert, da sie ab September durch die Aufnahme einer neuen Stelle beendet wird.
Zudem würde ich es auch möglichst direkt deiner Sachbearbeitung mitteilen. Es gibt in dem e-Service Portal der Agentur für Arbeit auch die Möglichkeit Veränderungsmitteilungen abzugeben und dort kannst du ebenfalls die Jobzusage hinterlegen.
Dann sollte alles erledigt sein und du kriegst das Arbeitslosengeld dann für den August.
Hallo:)
Ja, du musst die neue Arbeitsstelle, die am 1. September beginnt, unbedingt sofort bei deinem ALG 1-Antrag angeben.
Du bist dazu gesetzlich verpflichtet, und es verhindert, dass die Agentur für Arbeit dir zu viel Arbeitslosengeld auszahlt, welches du später zurückzahlen müsstest. Gib die Informationen einfach im Online-Antrag an und kontaktiere sicherheitshalber zusätzlich die Agentur für Arbeit, um alles zu bestätigen. Du wirst dann bis zum 31. August ALG 1 erhalten.
Lg:)
Heute? Ist Samstag !
Zu wann ist die Kündigung ?
Dann melde dich Montag beim Amt - mit der schriftlichen Zusage zum ersten September.
ok. überlesen .
trotzdem komisch für mich .
eigentlich ist man doch bei der zeitarbeitfirma beschäftigt. und wird da nach möglichkeit anders vermittelt .
Die Zeitarbeitsfirma hat Insolvenz angemeldet.
Ist keine Leihfirma "Kette", sondern so ein Familienunternehmen, wo Mann und Frau das macht, von zu Hause, und ihr größter Kunde, wo ich war/bin, hat aktuell schlechte Auftragslage und hat alle Leiharbeiter abgemeldet.
dann viel erfolg bei einer normalfirma !
Nun fehlt am Ende nur noch das diese Eheleut mit der Firma bekannt waren?
Waren die nicht. Das war eine ganz kleine Leihfirma, mit einem Büro, bei sich Privat zu Hause. Die hatten auch nur 3-4 Kunden in der Region. Hab schon vor einiger Zeit gehört, das bei den anderen Firmen nur noch Leiharbeiter kamen von den großen und bekannten Leihfirmen, ich vermute mal, die waren wohl zu teuer oder zu Uninteressant und jetzt, wo der größte Kunde alle abgestellt hat, fließt kein Geld mehr.
Nein, die Möglichkeit gibt es nicht, aber du kannst noch vor der Bearbeitung deines Antrages auf Arbeitslosengeld melden, dass du wieder in Arbeit kommen wirst.
d.h. du meldest dich erst mal in Ruhe arbeitslos Wenn das abgschlossen ist, Du brauchst noch keinen Leistungsbescheid erhalten zu haben, kannst du direkt noch mal da anrufen und sagen: Leute, ab dem 1.9. habe ich eine neue Arbeit bei.....
Wenn Du schon einen entsprechenden Nachweis wie Arbeitsvertrag hast, dann solltest Du das der Agentur für Arbeit auch gleich mitteilen und den Nachweis in Kopie einreichen bzw.übermitteln.
Dann kann man sich ja Stellenangebote für dich sparen, wenn Du nicht doch einen anderen Job suchst
Stell dir vor, an einem Samstag kommt Post.
Zu wann: habe ich geschrieben.
Nö, mache ich alles Online, wie beschrieben.
Auf Fragen keine Antwort, aber mitreden wollen....