kreisverkehr vorher abremsen pflicht?

6 Antworten

§8 Abs. (2) STVO

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.

Edit: Womöglich ist es mit §26 Abs. 1 STVO noch ersichtlicher:

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Braucht es da noch mehr Erläuterung?

Viel Spaß jedenfalls, nen Fußgänger der vorrangsberechtigt wäre, bei 50 km/h nachts im Dunkeln rechtzeitig zu erkennen.

robertneu123 
Fragesteller
 02.04.2024, 00:00

Der Kreisverkehr ist super beleuchtet wie gesagt bin ich 35-40 gefahren nicht 50

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Naja, du musst bremsbereit sein. Das ist offenbar der Knackpunkt.

Da kann jemand vorfahrtberechtigt auch schnell rein düsen, auch ein Einsatzfahrzeug in eine nachfolgende Einfahrt in den Kreisel. Wenn du dem dann beim Abbremsen reinrutschst, ist das nicht so prickelnd. Und wie ist das mit den meist dort vorhandenen Rad- und Fußgänger-Überwegen?

Klar kann man das auch als Slalomkurs "verstehen", nur basiert darauf nun mal nicht der §1.

robertneu123 
Fragesteller
 01.04.2024, 23:58

Ja da sind Fußgängerüberwege aber es ist sehr übersichtlich man sieht es schon früher das niemand kommt. Ich würde auch nicht so schnell fahren, wenn ich mir unschlüssig wäre über die Verkehrslage.

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Doktorelektrik  02.04.2024, 22:03
@robertneu123

Ich verstehe dich. Gegenüber der Polizei ist diese "Wirkung" offenbar zu forsch und damit aggressiv gewesen.

Mögliche Gedanken:

  • Man möchte auch nicht, dass sich Fußgänger, die noch weit weg sind, durch die sichtbare Fahrweise am Kreisel später in Lebensgefahr wähnen ("alle Fahrer fahren so schnell, auch wenn Fußgänger kommen")
  • die Polizei wähnt, das deine sehr forsche Fahrweise eben doch auf mangelnde Aufmerksamkeit zurückzuführen ist --> Auslegungssache (man unterstellt dir offenbar, du hättest nicht gründlich genug geschaut z.B.)

Also nur eine Mutmaßung, warum die Polizei so handelt

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Tja da gehen wohl die Meinungen über angepasste Geschwindigkeit etwas auseinander.

Wenn du Glück hast kannst du das vor Gericht ausdiskutieren

Soweit ich weiß darf man in einem Kreisverkehr so schnell fahren, wie es das Straßenschild der zugehört Straße eben erlaubt.

Innerorts darf man wenn kein Schild was anderes angibt 50 Km/h durch den Kreisverkehr fahren.

robertneu123 
Fragesteller
 01.04.2024, 23:56

Dachte ich auch so lange ich die Vorfahrt von niemanden verletzte etc sollte das passen.

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MISTERM3  02.04.2024, 00:12

Es ging aber nicht um das Durchfahren sondern um das Reinfahren.

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