Krankschreibung: Kann der Arbeitgeber oder die Berufsschule kurzfristig Regeln ändern?
Wenn bei einem Betrieb und bei der Berufsschule gilt, erst ab dem 3. Tag eine Krankschreibung vom Arzt zu bringen, kann der Arbeitgeber/die Berufsschule diese Regel am gleichen Tag ändern und direkt eine Krankschreibung fordern? Zum Beispiel, weil viele Azubis gleichzeitig fehlen?
Gibt es da eine gesetzl. Grundlage?
Danke!
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesundheit
Soweit mir bekannt kann der AG da frei entscheiden zw. 1 und 3, auch bei einzelnen Personen.
https://www.dbb.de/arbeitnehmende/rechtsprechung/arbeitsvertragsrecht/krankheitstag.html
Ich wüsste auch nicht warum man das ankündigen müsste sofern du zum Zeitpunkt der Krankmeldung weist ab wann das Attest da zu sein hat.
Ein Attest ist keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.