Krankheit am Prüfungstag (Schweizer Schulordnung)?
Hallo ihr lieben,
Ich habe mal eine Frage an euch. (vorzugsweise an die Schweizer unter euch)
Darf der Lehrer, wenn ich jetzt an einem Prüfungstag krankheitsbedingt nicht in die Schule kommen kann, mir eine 1 (in Deutschland wäre das eine 6) geben??
Ich frage aus reinem Interesse. Gibt es da einen Gesetzesartikel dazu?
Dank für eure Hilfe..
8 Stimmen
6 Antworten
Das kann dir vieleicht helfen:
Eine exakte Regel und gibt es nicht, die sind jeweils in der Schulverordnung festgelegt. Alles recht schwammig... und bei schwammigen Angelegenheiten gehe ich mal davon aus, dass der Lehrer dir mit Sicherheit KEINE 1 geben darf.
Gruss aus Basel.
Huhuuuu :-) In welcher Schule bist du? ( Ich wechsle hier extra nicht auf Dialekt, das würde gegen die GF-Regeln verstossen ;-) )
Na dann Grüsse ich euch von der anderen Seite her aus St.Gallen ;)
Wenn du am Prüfungstag krank bist dann meldest du dich ab beim Sekretariat am besten mit der Info dass du eine Prüfung bei Herr XX hättest. Das Sekretariat wird dich auch wissen lassen ob ein Arztzeugnis nötig wäre. Sobald du wieder in der Schule bist machst du einen Termin für die Nachprüfung mit deinem Lehrer.
Anders sieht es aus wenn du eine LAP hast, da musst du ein Arztzeugnis bringen und wirklich sehr krank sein. Am besten den Lehrer genau dazu befragen.
"Darf der Lehrer, wenn ich jetzt an einem Prüfungstag krankheitsbedingt nicht in die Schule kommen kann, mir eine 1 (in Deutschland wäre das eine 6) geben??"
Ich bin jetzt kein Schweizer, aber ich bin mir sicher, dass er das nicht darf. Krankheit ist immer ein Grund für das Fernbleiben, auch während Prüfungen.
Bei Prüfungen musst du das aber meist vom Arzt bestätigen lassen.
Er darf - wenn du KEINE offizielle Entschuldiung für den Krankheitstag oder ein Attest nachreichst.
Man kann fürs Schwänzen eine 1 Bekommen, nicht aber für Krankheit.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ebenfalls ein Gruss aus Basel :)