Dürfen lehrer dinge behalten die gegen die schulordnung verstoßen?
Ich habe einen schweizer taschenmesser gehabt wusste jedoch nicht das es gegen die regeln ist. Kann ich das zurückbekommen
5 Antworten
Grundsätzlich müssen dir die Lehrer sämtliche eingezogene Gegenstände spätestens am Ende des Unterrichttages wieder aushändigen, andernfalls kannst du eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB erstatten.
Sollte es sich bei dem eingezogenen Gegenstand um einen strafbaren Gegenstand handeln, oder könnte dieser ein wichtiges Beweismaterial in einer schwerwiegenden Straftat sein, dürfen die Lehrer den Gegenstand ebenfalls nicht behalten, sondern müssen ihn unverzüglich der Polizei zur Beschlagnahme aushändigen.
Nicht jedes Taschenmesser ist illegal. Zumindest der reine Besitz nicht.
Wenns was strafrechtlich relevantes ist, darfs solange eingezogen werden, bis es zur Polizei übergeben worden ist.
Ist es etwas strafrechtlich unbedenkliches, darf verlangt werden, dass es bei u18 Schülern von den Erziehungsberechtigten abgeholt wird ;) Aber nicht für immer eingezogen werden
Dann kannst du es abholen, wenn du mal irgendwann 18 bist. Wenn das erst in 3 Jahren ist, braucht das die Lehrkraft nicht zu interessieren (zudem kann auch eine Abholfrist gesetzt werden und wenn die nicht eingehalten wird, darf das Ding auch weggeworfen werden)
Ja, wahrscheinlich bekommen deine Eltern noch einen Brief und dürfen es abholen.
Ich glaube nicht, dass die dir das Messer aushändigen.
Es kann durchaus sein, dass es nur deinen Eltern ausgehändigt wird. Behalten darf er es nicht.
- behalten: Nein
- einbehalten: Ja
Kann ich das zurückbekommen
- u.U.: Ja
- oder Deine Eltern
- oder die Polizei, je nach dem was es ist.
Ist ein taschen messer also ilegal