Wie lange dürfen lehrer schüler in der schule behalten?

4 Antworten

Es kommt auch darauf an, welche Folgen es sonst immer hat. Es kann ja auch so sein, dass bei etwaigen Regelverstößen evtl. negative Einträge mit evtl. späteren Folgen stattfinden. Oft wird dann ERSATZWEISE auch nur Strafunterricht angeordnet. Wenn Du dich weigerst, mag zwar Dein gutes Recht sein, aber dann wäre die Schule ja berechtigt die genannten Einträge vorzunehmen mit evtl. Folgen. So genau kann ich Deine Situation per Ferndiagnose nicht beurteilen. ^^

Wenn Du länger in der Schule bleiben musst und dies eine erzieherische Maßnahme ist, sind darüber die Eltern zu informieren. Und zwar VORHER. Sie dürfen Dich also höchstens an einem anderen Tag länger in der Schule behalten.

Ob die Benachrichtigung bei einem längerem Schulaufenthalt von 20 oder 30 Minuten auch schon erforderlich ist, weiß ich nicht genau. Manchmal ist es ja so, dass nach dem Klingeln noch etwas besprochen werden muss, was 5 oder 10 Minuten länger dauert. Das geht selbstverständlich ohne Benachrichtigung der Eltern.

Gruß Matti

Das ist ganz unterschiedlich.

Nein. Kommt darauf an wie lange du Unterricht hast. Wenn du grauenvollen Ganztagsunterricht bis 3 Uhr hast. Ja. Wenn du noch Glück hast und um 1 Uhr nach Hause kannst NEIN! Das ist Willkür. Das brauchst du auch nicht hinnehmen.


gokalp454 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 22:34

Ich hab bis 16 uhr unterricht und sie will uns bis 16:20 - 30 da behalten

Akka2323  12.12.2014, 08:20
@gokalp454

Ich glaube nicht, daß das ein rechtliches Problem ist. Er kann Euch über die reine Unterrichtszeit aus diziplinarischen Gründen da behalten. Er wird darüber einen Aktenvermerk in die Schülerakte machen. Er wird schon seine Gründe haben, wenn Euer Fehlverhalten so gravierend war. Frag Dich lieber mal, ob Du das durftest, was Du gemacht hast, weshalb Du jetzt länger bleiben mußt.

gokalp454 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 22:18

Ich bin auf einer ganztagsschule bis 16 uhr

Torsten2014  11.12.2014, 22:21
@gokalp454

Erbärmlich! Wenn ein Lehrer die Schüler nach der Schule mit einer Strafe belegt, die darin besteht Zeit abzusitzen, dann hat er pädagogisch verloren. Wohl ist es rechtlich möglich, Schüler zum Nachsitzen zu zwingen, aber das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Ich würde dem Lehrer sagen, dass ich mit der Strafe nicht einverstanden bin und dass dadurch die Busverbindung verpasst wird. Der Lehrer darf den Schüler nicht daran hindern nach der Schule nach Hause zu fahren, jede Einflussnahme wie etwa das Abschließen der Klasse wäre Nötigung. Mit dem Nachsitzen verhält es sich je nach Bundesland ebenfalls ganz unterschiedlich. Ist in Mecklenburg-Vorpommern Nachsitzen ausdrücklich als Strafe verboten, ist es in Baden-Württemberg tatsächlich erlaubt.