Trotz Attest darf ich nicht Nachschreiben?

4 Antworten

Vllt wichtig zu erwähnen ist das es auch in der Schulordnung so steht das man sich morgens krankmelden soll

Damit ist es verbindlich geregelt und die Konsequenzen rechtens.

LG

Fabian907 
Fragesteller
 14.03.2024, 16:50

Stark gibt immer diesen einen Lehrer der hässlich im Kopf ist und ein Problem macht wo es sonnst niemanden juckt.

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LuciusArtorius  14.03.2024, 17:01
@Fabian907

Wird dir auch im Berufsleben noch öfters passieren, dass manche über Dinge hinwegsehen, und anderen Regeln wichtig sind.

Da hilft dir dann auch kein Gejammer.

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Wenn es so in der Schulordnung steht, dann musst du dich auch morgens krankmelden. Das ist erstmal unabhängig davon, warum du krank bist und ob es ein Notfall ist oder nicht. Klar, wenn du auf dem Schulweg überfahren wurdest und im Koma liegst, wird der Lehrer sicherlich eine Ausnahme machen, aber ich nehme an, dass das bei dir nicht der Fall ist. Klar ist es ärgerlich, aber der Lehrer ist an dieser Stelle im Recht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur mit 1,0 bestanden

War es denn bei dir ein Notfall? Vermutlich nicht.

Also wird es wohl schon rechtens sein, dass du dann die 6 bekommst, wenn du dich zum Zeitpunkt der Arbeit noch nicht krankgemeldet hattest.

Fabian907 
Fragesteller
 14.03.2024, 16:42

Ab wann zählt es als ein Notfall. Über sowas steht nichts in der Schulordnung deswegen kann das nicht differenziert werden. Jeder kann behaupten es ist ein Notfall wenn es nicht klar in der Schulordnung beschrieben wird was ein Notfall ist und was nicht. Zudem darf nicht gefragt werden warum man krank ist.

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LuciusArtorius  14.03.2024, 16:44
@Fabian907

Wenn dich ein Krankwagen irgendwo abholt, oder du dich selbst in die Notaufnahme bewegst, dann ist es ein Notfall.

Wenn du nur zu deinem Hausarzt gehst, weil du ein bisschen Husten hast, dann ist es wohl kein Notfall.

Und wenn auf deiner Krankmeldung nur ein normaler "Hausarzt" steht, und kein Krankenhaus → kein Notfall.

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Wie die genaue Regelung an deiner Schule ist kannst natürlich nur du wissen.

In den mir bekannten Fällen ist aber immer beides erforderlich: morgendliche Krankmeldung telefonisch oder per E-Mail und (an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen) ein ärztlicher Nachweis der Schulunfähigkeit.