Ist die Regelung meiner Schule rechtens (Vorabi verpasst wegen Krankheit)?
Hallo,
ich bin Schüler eines Wirtschaftsgymnasiums und hatte am 19.02. mein Englisch-Vorabitur.
An diesem Tag war ich krank und konnte deshalb nicht teilnehmen. An meiner Schule gilt die Regel, dass man sich vor Unterrichtsbeginn (7:45 Uhr) krankmelden muss. Da ich jedoch mit Fieber im Bett lag, habe ich es erst um 9:10 Uhr geschafft, eine Krankmeldung zu senden. Anschließend bin ich direkt zum Arzt gegangen, habe mich untersuchen lassen und ein ärztliches Attest erhalten.
Jetzt sagt mir die Schule, dass ich die Klausur nicht nachschreiben darf, weil meine Abmeldung zu spät kam.
Allerdings steht in der Schulordnung Rheinland-Pfalz (§ 37 Schulversäumnisse), dass man sich unverzüglich krankmelden muss. Für mich bedeutet das, dass ich Bescheid geben muss, sobald es mir möglich ist – was ich auch getan habe.
Wie seht ihr das? Darf meine Schule strengere Regeln festlegen als die Schulordnung?
5 Antworten
dass man sich unverzüglich krankmelden muss.
ok.
Darf meine Schule strengere Regeln festlegen als die Schulordnung?
Darfst du die Schulordnung so auslegen, wie es dir passt?
Denn:
dass man sich vor Unterrichtsbeginn (7:45 Uhr) krankmelden muss
bedeutet doch, dass du bereits rechtzeitig vor 7:45 wach bist; dass du ausreichend Zeit hast, dich fertig zu machen und zur Schule kommst, damit du auch pünktlich am Unterricht teilnehmen kannst.
Da ich jedoch mit Fieber im Bett lag, habe ich es erst um 9:10 Uhr geschafft
womit du sagst, dass du das nicht vorher schon gewusst hast? Dass du nicht früh genug wach warst, um zur Schule zu gelangen und rechtzeitig am Unterricht hättest teilnehmen können. Du bist also kurz vor der genannten Uhrzeit aufgewacht, hast deine Erkrankung festgestellt und dann erst darauf reagiert? Dürfte unglaubwürdig sein. Eine Fiebererkrankung taucht selten von Jetzt auf Gleich auf, sondern kündigt sich schon vorher an.
Und damit kommen wir zu dem "unverzüglich" in der Schulordnung.
Dieser Begriff wird in §121 Abs. 1 Satz 1 BGB allgemeingültig für sämtliche rechtlichen Betrachtungen mit "ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)" definiert.
Das dürfte reichlich schwierig werden, hier ein Zögern glaubhaft auszuschliessen.
Dein Argument, dass ich das Fieber vorher hätte bemerken müssen, ist reine Spekulation und macht keinen Sinn. Krankheiten verlaufen nicht immer gleich, und Fieber kann plötzlich steigen. Niemand wacht nachts ständig auf, um zu überprüfen, ob er krank ist. Wenn man schläft, kann man seine Symptome nicht kontrollieren. Deine Annahme, dass eine Meldung vor 7:45 Uhr in jedem Fall möglich gewesen sein muss, hat also nichts mit der Realität zu tun.
Noch unsinniger ist die Behauptung, meine Glaubwürdigkeit sei fraglich. Das ist keine sachliche Kritik, sondern eine unbegründete Unterstellung. Ich habe mich gemeldet, sobald ich dazu in der Lage war, und ein ärztliches Attest vorgelegt – ein offizielles Dokument, das meine Krankheit bestätigt. Trotzdem weigert sich die Schule, mich nachschreiben zu lassen, und beruft sich auf eine eigene Regel, die gegen die Schulordnung verstößt. Damit setzt sie sich über die offiziellen Vorgaben hinweg und handelt möglicherweise sogar rechtswidrig. Wer ernsthaft glaubt, dass das korrekt ist, ignoriert die Fakten oder versteht nicht, wie Regeln und Gesetze funktionieren.
Wenn in deinen Schulregeln steht : "Bis xxx abmelden" dann muss man das auch machen, mal eben das Telefon aufheben und anrufen sind nichtmal 2 Minuten, und solange es keine 40 Fieber waren akzeptiere ich die Entscheidung der Schule auch vollkommen. Eine Email kann man auch schreiben
Ist bei einigen Arbeitgebern auch so btw, bei mir muss man sich mind 4 Stunden vor Schichtbegin melden wenn man nicht kann, ansonsten Abmahnung und so.
- Du wendest dich an dein Direktor ggf mit einer Ärztlichen Notiz das es wirklich nicht ging
- Schulministerium oder die ADD
- Wenn es nicht klappt muss ein Anwalt ran
Da es sich um das vorabitur handelt, kann das gut sein, dass das so auch rechtens ist. Beim regulären Abitur muss man ja auch bis zu einer gewissen Uhrzeit die Krankschreibung einreichen, sonst darf man nicht mehr nachschreiben.
Ändert nichts. Unverzüglich bedeutet ohje Verzögerung, also bei Schulen wird es dementsprechend vor Schulbeginn erwartet, außer du hast einen guten Grund wie einen Termin, Notfall oder ähnliches. In dem Falle hat die Schule schon Recht und du leider nicht.
Und was vorabitur ist musst du mir nicht erklären.
Wenn du für die Krankschreibung ein Attest von einem Arzt hast, dann dürfte, nach meiner Einschätzung, spätestens nach einer Klage und einem Urteil des Verwaltungsgerichts für dich ein Nachtermin angesetzt werden.
Die zeitliche Befristung der Krankmeldung ist willkürlich und unbegründet.
Schulen können zumindest gefühlt ihre eigenen Regeln machen, hab auch schon so dystopische Scheiße erlebt
würde mich an eine unabhängige offizielle Beratungsstelle wenden und wenn es nichts bringt auf höherer Ebene beschweren
Habe halt Angst, dass wenn ich mir bei höheren Stellen Hilfe suche, ich dadurch nur noch mehr Probleme bekommen könnte.
Also nächster Schritt wäre dann die ADD, richtig?
https://add.rlp.de/themen/schule-und-bildung
scheint so..
musste erstma recherchieren
könntest auch ein ombudsstelle fragen
Das Vorabitur gilt als normale Klausur und wird nur umgangssprachlich als Vorabitur bezeichnet, da es sich um die letzte Klausur vor dem Abitur handelt. Wie gesagt, laut Schulordnung muss man sich unverzüglich melden, das habe ich getan.