Kosten für dauerhaft abgestellten Heizkörper im Treppenhaus einbehalten?
Hallo an alle,
noch mal zum Heizkörper im Treppenhaus.
Wenn dieser auch während der Heizperiode abgestellt ist, muss ich dann noch die Kostenumlage in der Heizkostenabrechnung bezahlen?
Ich meine was keine Kosten verursacht, das muss ich ja auch nicht unnötig bezahlen, oder?
Wie werden denn die Heizkosten aufgeteilt bei euch?
Die Kosten für den Heizkörper im Treppenhaus finden sich weder in der Betriebs, noch in der Heizkostenabrechnung. Werden angeblich aber auf alle Mieter umgelegt.
3 Antworten
Was ich meinte, ist, wie die Kosten insgesamt umgelegt werden. Wenn alle Mieter einen Heizkostenverteiler haben, dann muss dieser auch einen haben. Ansonsten können die Kosten nicht richtig verteilt werden. Ich habe schon in einer Antwort gelesen, dass der keinen hat. Ihr Mieter habt welche?
Das ist so nicht zulässig. Bei Verteilung über Heizkostenverteiler müssen alle Heizkörper einen haben und auch mit auf diesen umgelegt werden. Dann können die ermittelten Kosten pauschal auf alle Mieter umgelegt werden. Dazu müssen die aber erstmal ermittelt werden und das werden die gerade nicht.
Nachtrag. Ohne Heizkostenverteiler trägt Ihr die Kosten schon mit, da ja die Gesamtkosten der Heizung über die verbliebenen HKV verteilt werden. Da ist der schon mit drin. Darum zahlt Ihr bei einer weiteren Pauschalen Verteilung den Heizkörper doppelt.
Wie hier schon angemerkt, findet die Umlage automatisch schon dadurch statt, dass dieser Heizkörper eben kein Messgerät hat und damit in die Allgemeinkosten eingeht.
Unzulässig wäre das nur, wenn er trotzdem noch als separate Position auf der Abrechnung erscheinen würde. Diese hätte nämlich dann keine Grundlage und dürfte bemängelt werden.
Dass jemand daran herumdreht ist ein anderes Problem. Lösung wäre ein Behördenthermostatkopf.
Heizkostenabrechnungen funktionieren normalerweise so, dass der Verbrauch für ein Jahr berechnet ist, und auch so abbezahlt wird, man also monatlich einen Teil bezahlt.
Richtig. Der Heizkörper im Treppenhaus hat nicht mal einen Heizkostenverteiler, die Kosten dafür werden aber pauschal auf alle Mieter im Haus umgelegt. Dabei ist es egal, ob der Heizkörper an ist oder aus. Bezahlen muss ich immer.
Ein Heizkörper im Treppenhaus ist dann ein elektrischer, der über den Allgemeinstrom abgerechnet wird? Der kostet nur, wenn er an ist. Allgemeinstromkosten werden aber ständig anfallen und auf Mieter und Monate verteilt von allen bezahlt. Ist es ein Heizkörper, der an das Hausheizsystem angeschlossen ist, ist eh egal, ob ein Heizkörper an ist oder nicht...dann würde der energieverbrauch allgemein sinken und alle weniger bezahlen.
Der Heizkörper ist mit an das Heizungsnetz des Hauses angeschlossen.
Dann werden, wenn der komplett abgestellt ist, allgemein etwas weniger Heizkosten anfallen. Allerdings darf der dann nicht noch extra berechnet werden, bei den Betriebskosten.
Ja, alle Heizkörper in den Wohnungen der Mieter sind mit einem Heizkostenverteiler ausgestattet. Nur der Heizkörper im Treppenhaus hat keinen Heizkostenverteiler.