Heizungen Austauschpflicht ab 2023?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Fernwärme hast, bist Du überhaupt nicht betroffen.

bwhoch2  05.01.2023, 12:06

Danke für die Auszeichnung.

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Es sind meines Wissens nur Öl und Gasheizungen vom austausch betroffen.

In der Regel wird die Erzeugung umgebaut, die Heizkörper selber werden in der Regel nicht ersetzt. es kann aber sein, je nach Erzeugung und alter der Heizkörper das diese gegebenfalls auch ausgetaust werden müsse.

Ich hoffe dies hilft dir...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich lese hier nur etwas zur Wärmedämmung (ab § 46).

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf

dirkes3  04.01.2023, 13:49

Ja, gilt nur bei Zentralheizungen und Wärmeerzeugern, die den Abgaswert und Wirkungsgrad nicht mehr einhalten nach BimSch-Verordnung.

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dirkes3  04.01.2023, 14:02
@lesterb42

Schreiben vom Schornsteinfeger, welches der Rechnung beilag.

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lesterb42  04.01.2023, 14:16
@dirkes3

Schreiben vom Schornsteinfeger, ist auch schön aber nicht Gegenstand der Frage.

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dirkes3  04.01.2023, 14:18
@lesterb42

Das ist die Antwort auf Deine Frage;

was sollte ich Dir denn sonst antworten, eine Geschichte aus dem Satz des Pythagoras ?????? 😱

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lesterb42  04.01.2023, 14:20
@dirkes3

Ich war davon ausgegangen das wir uns im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz bewegen. War dann aber offensichtlich nicht für jeden verständlich.

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dirkes3  04.01.2023, 14:24
@lesterb42

Ok, bei mir ging es um Austausch der (alten) Gasthermen in zwei Mietwohnungen, der eben bis 2023 stattfinden soll. Da diese aber den Abgaswerten noch entsprechen und der Leistungsverlust wohl noch "im Rahmen" liegt, ist das nicht notwendig.

Gebäudedämmung war hier nicht angesprochen worden.

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lesterb42 hat den maßgeblichen Verordnungstext verlinkt.

Danach hast Du keinen Handlungsbdarf.

Über diese Regulierungswut kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kenntnisse beim Betrieb von Hausanschlussstationen