Heizungen Austauschpflicht ab 2023?
Hallo zusammen,
ab diesem Jahr gilt ja gemäß Gebäudeenergiegesetz die Pflicht zum Austausch der Heizungen in Mietwohnungen.
Gilt das auch explizit für die Heizkörper oder nur Heizungsanlagen?
Manche Quellen schreiben etwas von Heizkörper, andere Quellen schreiben nur etwas von Gas bzw. Ölheizungen.
Bei mir ist aber Fernwärme und diese Anlage wurde bereits vor 5 Jahren erneuert.
Was ist denn nun Sache?
4 Antworten
Wenn Du Fernwärme hast, bist Du überhaupt nicht betroffen.
Es sind meines Wissens nur Öl und Gasheizungen vom austausch betroffen.
In der Regel wird die Erzeugung umgebaut, die Heizkörper selber werden in der Regel nicht ersetzt. es kann aber sein, je nach Erzeugung und alter der Heizkörper das diese gegebenfalls auch ausgetaust werden müsse.
Ich hoffe dies hilft dir...
Ich lese hier nur etwas zur Wärmedämmung (ab § 46).
Das ist die Antwort auf Deine Frage;
was sollte ich Dir denn sonst antworten, eine Geschichte aus dem Satz des Pythagoras ?????? 😱
Ok, bei mir ging es um Austausch der (alten) Gasthermen in zwei Mietwohnungen, der eben bis 2023 stattfinden soll. Da diese aber den Abgaswerten noch entsprechen und der Leistungsverlust wohl noch "im Rahmen" liegt, ist das nicht notwendig.
Gebäudedämmung war hier nicht angesprochen worden.
lesterb42 hat den maßgeblichen Verordnungstext verlinkt.
Danach hast Du keinen Handlungsbdarf.
Über diese Regulierungswut kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Ja, gilt nur bei Zentralheizungen und Wärmeerzeugern, die den Abgaswert und Wirkungsgrad nicht mehr einhalten nach BimSch-Verordnung.