Konsequenzen vom Antrag zur migrationspolitik?

3 Antworten

Eigentlich geht es vor allem darum, bestehende Gesetze zu exekutieren. Im Grundgesetz §160a Absatz 2 steht, dass das Asylrecht nicht gilt für Personen, die aus einem Mitgliedsstaat der EU einreisen ( https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html ). Dieser Artikel würde übrigens in den 90er Jahren von Merkel eingefügt.

Der Antrag hat überhaupt keine Auswirkungen. Es wurde ja kein Gesetzesvorhaben beschlossen.

Hier wird gerade von allen Seiten viel heisse Luft um nichts produziert.

Viel Wahlkampf, entspannen, beten und Tee trinken empfehle ich.