Können suizidgefährdetem menschen der Führerschein weggenommen werden wegs ihrer Erkrankung?
Ich weiß das einem der Führerschein verweigert werden kann sollte man suizidgefährdet sein und in Behandlung ist
aber wie sieht es aus wenn man den Führerschein schon hat?
4 Antworten
In Anlage 4 FeV sind "alle Manien und sehr schwere Depressionen" als Eignungsmangel genannt, der die Fahrtauglichkeit vorübergehend komplett ausschließt.
Wenn jemand akut suizidgefährdet ist, fällt das meiner Ansicht nach unter "sehr schwere Depressionen". Ob ein Arzt mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation das genauso sieht, kann ich nicht sagen, logisch wäre es jedenfalls.
Wenn man einen Eignungsmangel bewusst verschweigt und einfach weiterhin Kraftfahrzeuge führt, bewegt man sich im Bereich der Straßenverkehrsgefährdung, siehe den Fall des Epileptikers, der in eine Menschenmenge gefahren ist. Die Arztpraxis wurde durchsucht, Krankenakten beschlagnahmt und eine Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen.
Ja okay
aber zu dem fall mit dem epileptiker
Das kann man doch unmöglich mit einem suizidgefährdeten vergleichen
jemand der sich umbringen möchte fährt doch nicjt in eine menschenmenge.
der fährt auf der autobahn gegen einen baum aber nicht in menschen
Naja, wenn du stationär bist, dann wirst du hochwahrscheinlich nicht mal wirklich draußen in der Öffentlichkeit sein.
Wenn du nicht stationär bist, dann kannst du machen was du willst
Ja, also meinen Bootsführerschein dürfte ich auch behalten natürlich, wenn ich einen hätte.
Wenn ich Gefahr für andere bin, dann wird mir der entzogen. Kommt immer auf den Fall an.
Ich weiß das einem der Führerschein verweigert werden kann sollte man suizidgefährdet sein und in Behandlung ist
Bist du dir da sicher? Mir wäre nicht bekannt, dass irgendwas in die Richtung bei der Ausstellung des Führerscheins geprüft wird, allein schon weil man Informationen über die psychische Gesundheit ohne Einwilligung des Suizidgefährdeten nicht erhalten sollte.
Natürlich kann der Führerschein eingezogen werden.
Also kann einem der Führerschein nicjt mehr entzogen werden weil man ihn schon hat