Können meine Eltern mich von der Schule nehmen?
meine Freundin w(16) geht grade mit mir w(17) in die 11.Klasse Ines Gymnasiums nach dem Halbjahres Zeugnis wollen ihre Eltern dass sie die Schule abbricht und nicht weiter versucht das Abitur zu erreichen, da sie 2 mal Unterpunkten hat. Sie möchte jedoch hier bleiben haben ihre Eltern das Recht sie von der Schule zu schicken/sie abzumelden?
4 Antworten
Ihre Vollzeitschulpflicht ist erfüllt.
Alles weitere liegt im Ermessen der Eltern solange deine Freundin Minderjährig ist.
Es steht ihr ja frei das Abi später noch nachzuholen wenn sie der Meinung ist, es doch zu schaffen.
Nicht wenn tatsächlich etwas im Argen liegt mit der gewählten Alternative .Deswegen erstmal der Austausch mit den Sozialarbeitern wie unten genannt
Dass man das gerichtlich durchsetzt kommt in Praxis nur sehr selten vor, insbesondere wenn die Schülerin an der Schulform nicht mehr weiterkommt und es selbst eventuell nicht einsehen will
wer recht hat bekommt auch recht gesprochen, die Frage ist nur wie weit ist die besagte Freundin bereit zu gehen
Wenn das Gericht feststellt, dass die Freundin auf gut Deutsch zu dumm fürs Abi ist, dann bekommt dann sicherlich kein Recht.
wäre sie zu dumm wäre sie gar nicht erst für die sek2 zugelassen worden. das sie in ihrem 10 Klasse Zeugnis entweder Vermerk rückt auf in Klasse 11 auf oder Berechtigung zur GOST hat reicht aus. das Leistungen erstmal abfallen, ins Besondere wenn man von einer anderen Schulform auf ein gymnasium wechselt ist vollkommen normal und u.a. darin begründet das an Gesamt und Realschulen teilweise Stoff der auf Gymnasien normal ist gar nicht erst vermittelt wird.
Ich gehe nicht davon aus dass sie jetzt in einen Rechtsstreit mit ihren Eltern will ich gehe stark davon aus, dass sie es schaffen kann eins der Fächer ist sehr Krapp gewesen und in dem anderen hat durch den Lehrer fast der ganze kurs Unterpunktet
Lies noch Mal richtig.
Da steht Vollzeitschulpflicht. Und die Schulpflicht allgemein ist Ländersache, und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Die Fragestellerin schreibt aber nirgends, in welchem Bundesland sie lebt.
So viel zu deiner versuchten Klugscheißerei.
Bäm in your face!
wenn sie noch nicht 18 ist, theoretisch ja, sie muss dann aber zwingend eine Ausbildung machen, da ihre Schulpflicht von 12 Jahren noch nicht erfüllt ist.
Wie kommst du auf 12 Jahre Schulpflicht? Es gibt eine Schulpflicht von 9 (vollen) Jahren.
Stimmt, das ist in der Tat Ländersache. Enden tut sie dennoch mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. In den meisten Bundesländer sind 9 oder 10 Jahre Schulpflicht. Wir wissen nicht in welchem BL die FS lebt.
Hab ich doch geschrieben. Vielleicht liest du nochtmal richtig.
Servus
Nein wenn sie weiter das Abitur versuchen möchte können ihre Eltern da ganz praktisch nichts machen. Es ist sogar so das deine Freundin ihren Wunsch Notfalls per Gericht durchsetzen kann!
die wichtigste Frage ist halt was sie dann macht. Lehrstellen fangen immer zum September an. Da sie noch keine 18 ist , ist sie noch schulpflichtig und muss in irgendeine Schule gehen.
nein nicht korrekt, ihre Freundin entcheivet über ihren schulischen weg in dem alter und kann diesen wunch sogar gerichtlich durchsetzen