Kleinunternehmer EUR?

2 Antworten

TikTok ist alles, nur keine seriöse Quelle.

All das, was du aufgeschrieben hast sind private Transaktionen und gehören nicht in die EÜR.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Buchhalter

Newwavy 
Fragesteller
 25.05.2024, 08:24

ich weiß aber es war ein TikTok von einer Gewerbetreibenden, die wegen solchen Transaktionen Probleme bekommen hat und das wundert mich

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Lord2k14  25.05.2024, 08:25
@Newwavy

Quatsch. Sie hat offensichtlich keine Ahnung und hat vermutlich etwas verwechselt oder einfach nur Unsinn erzählt

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Muss man in der Einnahme Überschuss Rechnung in der Steuererklärung folgende „Einnahmen“ reinschreiben?

Per se sämtliche Betriebseinnahmen

• Private PayPal Zahlungen z.B. von Freunden, wenn man was zu Essen bestellt hat und diese dann dir das Geld PayPalen, weil sie es geliehen habe?

Das wären keine Betriebseinnahmen

• Wenn man etwas bestellt hat und die Retour zurück bekommen hat aufs Konto?

Ist das betrieblich veranlasst dann natürlich

Ansonsten natürlich nicht.

• Geldgeschenke in Form von Kontoüberweisung von z.B. Eltern?

Nein

Ich habe heute dazu einen komischen TikTok gehört und kein Steuerberater hat heute auf, deswegen frage ich ob jemand Erfahrung von euch hat..

Man bildet sich auch nicht bei Tiktok

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Lord2k14  25.05.2024, 08:27

Wenn ich etwas für mein Kleingewerbe bestelle und es wieder retourniere müsste ich das, wenn ich bilanziere, erfassen. Nicht aber in die EÜR.

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anTTraXX  25.05.2024, 08:50
@Lord2k14

Kommt in der EÜR ja aufs gleiche hinaus.

Da die Frage jedoch sehr wage gestellt war, hätte es ja auch eine privatsache sein können die Retour ging

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Newwavy 
Fragesteller
 25.05.2024, 09:00
@anTTraXX

Genau es ging um private Sachen. Da ich kein Geschäftskonto habe weder bei PayPal noch sonst habe ich Angst, dass ich hier alles gemischt habe. Privates / Gewerblichen. Ich verkaufe keine Ware aber ich habe Angst, dass PayPal Einnahmen durch z.B. Family & Friends jetzt als Gewerbliche Einnahmen aufgelistet werden könnten

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anTTraXX  25.05.2024, 09:06
@Newwavy

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.

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