Klassenfahrt bzw. Studienfahrt teilnahme Pflicht?

9 Antworten

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Hallo AnonymKnows,

zunächst mal ein paar Infos:
Du kannst dir den ganzen Wandererlass für NW durchlesen (andere Bundesländer dann ähnlich)

http://www.erft.de/schulen/rendsburger/recht/wa01.htm

Was daraus für dich relevant sein könnte, habe ich zitiert:

Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (WRL)
RdErl. d. Kultusministeriums v. 24. 7. 1992 (GABI. NW. 1 S. 206) 9.1
1. Allgemeines
1.1 Schulwanderungen und Schulfahrten ergänzen und bereichern vielfältig den Unterricht, sie sind für das Schulleben von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler können bei solchen Schulveranstaltungen neue Erfahrungen gewinnen; das gegenseitige Verstehen in der Gruppe und mit den begleitenden Lehrerinnen und Lehrern wird gefördert, der Sinn für Gemeinschaft gestärkt und die Bereitschaft geweckt, sich für andere einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Schulwanderungen und Schulfahrten sollen Bezug zum Unterricht haben.

2.2 Planung und Kosten der jeweiligen Schulwanderung oder Schulfahrt sind rechtzeitig in der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft zu erörtern.

Die Schülerinnen und Schüler sind an der Planung, der Vorbereitung und der Nachbereitung der Veranstaltung zu beteiligen.

2.3 Schulwanderungen und Schulfahrten werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses teil. ……... Die Teilnahme an einer mehrtägigen Veranstaltung bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Können einzelne Schülerinnen oder Schüler z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen, so besuchen sie in der Regel den Unterricht einer anderen Klasse. Ist dies nicht möglich, können ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt werden.

2.7 ……… Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist vor Vertragsabschluss von allen Erziehungsberechtigten, auch von den Eltern der volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. den sonst zu deren Unterhalt Verpflichteten, eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung einzuholen, in der sie der Teilnahme an der Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen.

12. Studienfahrten
12.1 Ziel und Inhalt mehrtägiger Studienfahrten ergeben sich aus der Bildungsarbeit der Schule. Die Fahrten werden im Unterricht vorbereitet und ausgewertet.


Hallo AnonymKnows, was daraus zu schließen ist: So eine Fahrt wird von vielen Beteiligten intensiv vorbereitet, die auch mitbestimmen, ob sie überhaupt stattfindet. Da du nicht volljährig bist, bestimmen deine Eltern durch ihre Unterschrift und ihr Einverständnis, ob du fährst oder nicht. Das müsstest du also mit deinen Eltern ausdiskutieren, und dann werden die aktiv – nicht du. - Und zwar so früh wie möglich!

Es ist deine Pflicht mitzufahren, aber du kannst nicht gezwungen werden, deine Pflicht zu erfüllen.
Was sein könnte: Da die Studienfahrt im Unterricht vor-und nachbereitet wird und auch auf der Fahrt Leistungen erbracht werden, kannst du hier nichts anbieten. Könnte also sein, dass sich das nicht sehr positiv auf deine Note auswirkt.

Nadelwald75  04.08.2016, 22:51

.... vielen Dank für den Stern!

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Hi,

obs Pflicht ist oder nicht, solltest du in Prüfungsordnung/"Hausordnung"/oder wie das bei euch heißt, nachlesen können.

Wenns Pflicht ist, dann wirst du halt krank, lässt dir das vom Arzt bescheinigen und dann sollte das keine Probleme geben.

Lg


AnonymKnows 
Fragesteller
 01.08.2016, 14:31

Wenn ich mich Krankschreibe dann muss ich aber trotzdem bezahlen :/ und was soll ich dem Arzt den sagen

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skipworkman  01.08.2016, 14:33
@AnonymKnows

Aso, das mit dem Geld hatte ich nicht bedacht.

Das einzige was mir dann noch einfällt ist das du deinem Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer sagst das du nicht mit willst und das dir das zu teuer ist.

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CharaKardia  01.08.2016, 14:32

Das Geld ist dann allerdings trotzdem weg, da meistens Gruppenpreise gebucht werden. Wenn, müsste man privat vorher eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

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AnonymKnows 
Fragesteller
 01.08.2016, 14:33
@CharaKardia

Aber noch habe ich nix bezahlt und habe meinem Lehrer der auf die Fahrt mitkommt gesagt das es bei mir nicht sicher ist und er mich von der liste mal in 'klammern' setzen soll

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Zwingen kann dich keiner, aber daheim bleiben ist auch nicht drin. Du gehst dann ganz normal weiter zur Schule und wirst dort beaufsichtigt, z.B. in einer Klassenstufe drunter.

Das musst du allerdings vor der Buchung/Anzahlung mit deinem Lehrer absprechen. Deine Eltern müssen einverstanden sein, sofern du noch keine 18 bist.

Rede mal mit deiner Lehrerin. Müssen tust du bestimmt nicht, hab bei mir auch immer welche, die nicht wollten. Man muss dann eigentlich in eine andere Klasse zum Unterricht.

AnonymKnows 
Fragesteller
 01.08.2016, 14:30

Ja aber das war ja die Sekundarstufe 1 ich mache ja jetzt mein Abitur und da gibt es keine Klasse wo ich hin kann

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NanuNana98  01.08.2016, 14:31

Dann halt ne Stufe darunter oder so, also das nächste was da ist. War bei mir auf der Schule zumindest so. Aber wie gesagt, deine Lehrerin kann die das am besten sagen.

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Auch wenn Klassenfahrten Schulveranstaltungen sind und diese bekanntlich ein Pflicht, ist inzwischen auch gerichtlich geklärt, dass man nicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gezwungen darf.

Auf »Spiegel online« heißt beispielsweise. Zitat: Zum Thema Klassenfahrt befanden Richter bislang: Die Teilnahme ist keine Pflicht. Eltern haben daher auch grundsätzlich das Recht, ihren Kindern das Mitfahren zu verbieten. Und Schüler können auch von sich aus sagen: "Ohne mich". Extra-Ferien bedeutet das für Daheimgebliebene aber nicht. Sie müssen in dieser Zeit dann in eine andere Klasse gehen. Und welche das sein wird, legt die Schule fest. Zitat Ende.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/streitfaelle-an-schulen-klassenfahrt-ist-kein-pflichtprogramm-a-565357.html

Auf keinen Fall bezahlen. Das Geld würdest Du nicht wieder bekommen. Die Bezahlung ist defacto wie eine verbindliche Zusage zur Teilnahme.

Gruß Matti