Kinderschutzbund umgangsrecht?
Mann möchte umgangsrecht einklagen wegen der Frau weil sie den Mann den Kontakt zum 1jährigen Kind verbietet, die Frau stimmt im Gericht zu das sie bereit ist das Kind den kinderschutzbund zu übergeben das der Mann dort mit dem Kind spielen kann , aber der mann möchte das nicht er möchte das Kind zur sich nach Hause nehmen und wieder zurückbringen. Wie entscheidet in diesem Fall das Gericht?
5 Antworten
Das wird das Gericht wohl individuell entscheiden, und dabei Faktoren wie Vorgeschichte und Wohnsituation des Mannes mit einbeziehen.
Die hat ja hier konkret mit dem Fall auch nix zu tun. Es geht ja um das Umgangsrecht des Vaters, da spielt die Wohnsituation der Mutter keine Rolle. Andersrum genauso, ginge es um das Umgangsrecht der Mutter würde deren Wohnsituation begutachtet werden und nicht die des Vaters.
da spielt die Wohnsituation der Mutter keine Rolle
Was Mütter machen, spielt so gut wie nie eine Rolle.
Was willst du eigentlich? Deine Kommentare haben keinen Bezug zu dem oben geschilderten Fall.
Wenn du trollen oder Streit anfangen willst, dann such dir jmd anderen, da hab ich keinen Bock drauf.
Wenn du nur verbittert bist, dann tuts mir Leid für dich, aber auch da kann ich dir nicht helfen. In dem Fall würde ein Gespräch mit einem Therapeuten vllt angebracht sein.
Wenn nichts davon der Fall ist, dann werde bitte deutlicher in dem was du mir mitteilen willst. Mit komischen, nichtssagenden Andeutungen kann man nix anfangen.
Genauso so ne scheisse schrieb er bei mir auch hin und strejtete sich mit jeden ,weil er wahrscheinlich kein Kontakt zu seinem Kind hat du Versager ...lass hier die Leute in Frieden ...
... du Versager ...lass hier die Leute in Frieden ...
Dich wird man wohl schon öfters so bezeichnet haben, dass Dir nur solch ein Unsinn einfällt. TiPP: Arbeite daran, es könnte Dir helfen.
Vor gericht wurde doch besprochen, dass das Kind nur beim Kinderschutzbund getroffen werden darf. Was soll das Gericht denn jetzt anders beschließen?
Es wird eine Vorgeschichte geben und die kennen wir hier nicht.
Das tut mir leid , sage deine Wünsche deutlich vor Gericht aber bleibe immer sachlich und ruhig und gelassen.
Nach ner Zeit kannst du den Umgang bei dir Zuhause beantragen,es wird ja nicht immer so sein ,ich kann dir nur so sagen wenn es so beschlossen ist dann ist das für ne Weile und ab deiner Stelle würde ich knallhart das durchziehen,danach nach paar Monaten oder einem Jahr wurde auch kein Gericht sagen das du das Kind nicht mit nach Hause nehmen kannst
Erst begleiteten Umgang und nach einiger Zeit unbegleitet ..
Wenn die Frequenz alle 14 Tage ist, vielleicht ca. ein halbes Jahr …
Darf die Oma des Mannes auch zum kinderschutzbund kommen weil sie darf das Kind auch nicht sehen
keine Ahnung, dass entscheidet der Einzelfall. Hier sind die Hintergründe nicht bekannt.
Auch die Oma hat Umgangsrecht, muss das aber für sich selbst durchsetzen. Wenn die Kindsmutter den begleiteten Umgang nur für den Vater zugestimmt hat, kann er seine Mutter nicht einfach mitnehmen.
Und das sollen wir jetzt hier befinden, wie das Gericht entscheiden wird? - So einfach ist das nicht.
.... ohne sich dabei die Wohnsituation der Mutter anzusehen.