Darf man seine Frau und Kind einfach außerhalb von mutterkindheim antreffen ohne umgangsrecht für paar Stunden wenn die Mutter den Tagesablauf einhält?
5 Antworten
Wenn es nicht ausdrücklich untersagt wurde, dann ja.
Wenn dir das Umgangsrecht abgesprochen wurde, dann nicht ohne Grund. Daran hast du dich zu halten!
Mir geht’s einfach nur von der Frage ob ich außerhalb meine Freundin sehen kann sie aber wie bei Tagesablauf wieder ins mutterkindheim geht oder fährt …Man kann ja mir nicht verwehren das ich in einen Stadtteil zum Beispiel einkaufen gehe
Sie möchte sich auch treffen das mutterkindheim gibt mir aber Sperre durch die vaterschaftsanerkennung die ich noch machen muss was sich auf zwei Monate verzögert weil ich mein perso neu machen muss und der nächst möglich Termin zwei Monate erst ist … der Umgang müsste somit erst involviert sein wenn ich mit mein Kind zu tun habe aber verwehren können sie mir nicht das ich meine Freundin antreffe ..
Die beiden sind nicht umsonst im MK-Heim. Das Umgangsrecht wurde dir auch nicht umsonst entzogen.
Da spielt dein Perso keine Rolle. Ebensowenig was du willst, nichtmal das, was die Kindmutter evtl will im Umgang mit dir. Das geht jetzt den Rechtsweg.
wenn du es genau nimmst, wurde ihm garnichts entzogen. er hat garkein umgangsrecht, da er nicht rechtlicher vater eines kindes ist.
du hast kein umgangsrecht mit dem kind, da es nicht dein kind ist. somit wird es zeit das du in die gänge kommst und die vaterschaftsanerkennung machst. ausreden wie fehlender perso sind da ziemlich dumm. nimm deinen reisepass.
so lange du deinen pflichten nicht nachkommst und kein rechtlicher vater bist, hast du auch keinerlei rechte
Wenn auch die Mutter sich mit ihrem Kind mit dir treffen möchte, kann euch das niemand verbieten.
Aber wenn sie es nicht möchte, kannst du es auch nicht erzwingen.
Wenn dir das nicht direkt untersagt wurde, dann ja.
Das solltet ihr lieber nicht riskieren denn, wenn man euch erwischt dürfte es großen Ärger geben. Denn wenn man erwischt wird, werden sie es nicht glauben das es "zufällig" wäre vor allem, wenn es dann öfters so wäre. Auch, wenn es wirklich sein könnte das man sich zufällig sieht sollte man es nicht darauf ankommen lassen.
Warte lieber ab bis alles richtig geklärt wurde und dann könnt ihr euch so treffen.
Mir wurde halt das verwehrt das ich nicht ins mutterkindheim darf bis ich die vaterschaftsanerkennung gemacht habe … deswegen habe ich überlegt sie vom Praktika abzuholen bis sie aber wieder ins Heim muss .. und ich sag wenn ich in einer Stadt fahren möchte ist das mein gutes Recht … und wenn ich da Zufall meine Freundin sehe werde ich sie begrüßen