Sorge und Umgangsrecht?

Gerhart  22.02.2023, 17:32

Über wen hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

KebiHD 
Fragesteller
 22.02.2023, 17:43

Über die Kinder komplett vergessen es anzugeben

5 Antworten

während deiner umgangszeit bestimmst du im rahmen deiner alleinigen alltagssorge wo das kind sich aufhält, wer es betreut, wer kontakt mit dem kind hat etc. die km hat keinerlei mitspracherecht ob du dich zu hause aufhältst oder bei deinen eltern oder 200 km weit weg bei freunden am see.

weder hat sie anspruch darauf zu wissen wo du dich mit dem kind aufhältst, noch mit wem du unterwegs bist. sie hat in der zeit deines umgangs sendepause.

das abr und sorgerecht hat mit dem umgang nichts zu tun

Kann sie Dir nicht vorschreiben, aber eine 1 Raum Wohnung und der Kumpel schläft auch dort kann sie sich schon einmischen da es keine Kindgerechte Umgebung ist. Aber das sagt doch einem auch der Verstand das dass für die Kinder bestimmt nicht so toll ist.

Du könntest ja auch auf dem Kumpel verzichten und für dein Kind allein da sein. Schon komisch, dass du die Zeit die dein Kind bei dir ist, nicht allein mit dem Kind verbringen kannst.

Ich finde sowas kritisch, wenn das immer so ist. Zumal dein Kumpel auch nicht bei dir pennen muss.

landonderry  23.02.2023, 10:20

was ist daran kritisch, wenn freunde zu besuch sind, während das kind mit dabei ist? das kind hat umgang um den alltag beim vater zu erleben. besuch gehört nun mal zum alltag in familien dazu.

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verreisterNutzer  23.02.2023, 10:27
@landonderry

Über Nacht in einer 1 Raum WH? Er sieht sein Kind einmal die Woche seinen Kumpel kann er sicher mehr treffen. Und der Kumpel kann auch wo anders pennen.

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landonderry  23.02.2023, 14:22
@verreisterNutzer

weißt du doch nicht. vielleicht sieht er den kumpel nur einmal im jahr und sie wollen gemeinsam zeit mit dem kind verbringen. das funktioniert auch in einer gut sortierten 1r-wohnung.

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landonderry  23.02.2023, 14:23
@verreisterNutzer

weißt du doch nicht. vielleicht sieht er den kumpel nur einmal im jahr und sie wollen gemeinsam zeit mit dem kind verbringen. das funktioniert auch in einer gut sortierten 1r-wohnung.

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In deiner Umgangszeit hast du die Alltagsfürsorge und darfst daher Angelegenheiten des täglichen Lebens (was ihr esst/unternehmt oder wen ihr trefft) allein entscheiden.

Das gilt natürlich nicht, wenn dein Freund massiv drogenabhängig oder wegen Kindesmissbrauch verurteilt wäre. Dann wäre der Umgang mit ihm keine "alltägliche" Entscheidung mehr, sondern eine mit hoher Brisanz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Solange es dem Kind nicht schadet, als Unmögliches Verhalten oder Unmögliche Verhältnisse herrschen, kannst du alles tun, was du möchtest bin ich der Meinung .