Meine ex Freundin will mit gemeinsamen kind wegziehen damit ich mein Kind nicht mehr sehen kann , was soll ich machen?
Ich und meine ex Freundin haben ein gemeinsames Kind, sie hat das alleinige Sorgerecht. Wir waren weder verheiratet noch haben wir gerichtlich Umgangsrecht geregelt.
Bis jetzt war das so dass wir ein Tag ausgemacht haben und ich das Kind sehen konnte.
Da sie aber jetzt ein neuen Freund hat und mir mein Kind zu sehen verbieten will ist eine gesunde Konversation nicht möglich, es geht immer Richtung Streit aus.
Die Vaterschaft ist aber anerkannt, Unterhalt bekommt sie auch aber sie ist so eine Giftige Person dass ich nicht mehr weiss was ich machen soll.
Immer wenn ich mit Anwalt sie gedroht habe Kamm sie mir mit , " ich hab mich schon informiert du kannst da gar nichts machen"
Sie will umziehen weil sie mein Kind von mir fern halten möchte.
Ich bin verzweifelt 😢, ich weiss nicht mehr was ich machen soll.
Wir beide sind 20 Jahre alt.
Kind ist vor kurzem Zwei geworden.
6 Antworten
Realität ist, dass das Kind bei ihr lebt und sie die alleinige elterliche Sorge hat. Damit kann sie alle wichtigen Entscheidungen fürs Kind allein treffen, auch über einen Umzug. Du hast lediglich ein Umgangsrecht.
Bevor du mit einem Anwalt "drohst", solltest du dich erst rechtlich über deine Möglichkeiten beraten lassen. Alles andere ist Quatsch und hilft vorallem nur dabei, den Konflikt weiter zu eskalieren.
Ich empfehle eine rechtliche Beratung, insbesondere, ob du die gemeinsame elterliche Sorge beim Gericht beantragen willst und ob du eine gerichtliche Umgangsregelung brauchst.
Von chat chat gpt
Hier sind ein paar Schritte, die du erwägen könntest:
1. Umgangsrecht beantragen
Auch wenn deine Ex-Freundin das alleinige Sorgerecht hat, hast du als Vater das Recht auf regelmäßigen Umgang mit deinem Kind. Ein Umgangsrecht kann bei Gericht beantragt werden. Damit wird offiziell festgelegt, wann und wie oft du dein Kind sehen darfst. Ein Familiengericht wird das Wohl des Kindes berücksichtigen und in der Regel versuchen, den Kontakt zum Vater aufrechtzuerhalten.
2. Umgangsklage beim Familiengericht
Falls deine Ex-Freundin weiterhin versucht, den Kontakt zu verhindern, kannst du eine Umgangsklage beim Familiengericht einreichen. Das Gericht wird dann eine Regelung treffen, die für beide Seiten verbindlich ist. So eine Klage kann über einen Anwalt erfolgen, und das Familiengericht wird in diesem Fall entscheiden, wie oft und wann du dein Kind sehen darfst. Auch wenn sie droht wegzuziehen, könnte das Gericht Maßnahmen ergreifen, um den Kontakt zu gewährleisten.
3. Mediation oder Beratung
Einige Jugendämter und soziale Einrichtungen bieten Mediationsgespräche für Eltern in schwierigen Situationen an. Hierbei könnte eine dritte, neutrale Person helfen, eine Lösung zu finden. Oft hilft es, in einem solchen Rahmen die Kommunikation zu verbessern und eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Das Jugendamt könnte dich zudem beim Antrag auf Umgang unterstützen.
4. Anwalt für Familienrecht einschalten
Es könnte sinnvoll sein, sich rechtlichen Beistand zu holen. Ein Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist, kann dir helfen, den Antrag auf Umgangsrecht korrekt zu stellen, und dich auch in weiteren Schritten unterstützen. Ein Anwalt kann dich zudem über deine Rechte aufklären und aufzeigen, was du gegen einen Umzug unternehmen könntest.
5. Vorsicht bei Eskalation und Drohungen
Drohungen und Eskalationen könnten die Situation verschärfen. Auch wenn es schwer ist, versuche möglichst ruhig zu bleiben und zu betonen, dass du nur das Beste für euer Kind willst. Gerichte legen großen Wert darauf, dass Eltern Konflikte möglichst friedlich lösen, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
6. Dokumentation des Kontakts und der Vorfälle
Führe ein Protokoll über alle Kontakte und Vereinbarungen mit deiner Ex-Freundin bezüglich des Kindes. Das kann vor Gericht helfen, deine Bemühungen zu zeigen und deinen Willen, regelmäßig Kontakt zu haben.
Fazit
Selbst wenn sie dich davon überzeugt hat, dass du „nichts tun kannst“, ist das nicht ganz korrekt. Der Gesetzgeber unterstützt in Deutschland das Recht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen, selbst wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Am besten wäre es, wenn du dich an einen Anwalt für Familienrecht wendest und den Fall schilderst, um ein offizielles Umgangsrecht zu beantragen. Das wird dir rechtliche Sicherheit geben und möglicherweise deine Situation langfristig verbessern.
Da sie aber jetzt ein neuen Freund hat und mir mein Kind zu sehen verbieten will ist eine gesunde Konversation nicht möglich, es geht immer Richtung Streit aus.
Ich sehe da wenig Chancen auf irgendeine Einigung. Schade für das Kind. Also geh zum Anwalt. Vllt wird sie einsichtig, dass ein Kind seinen Papa braucht, wenn der erste Brief ins Haus flattert.
Mein Arbeitskollege war in der selben Situation. Er hat jede Gelegenheit genutzt dem Kind zu sagen, dass er es lieb hat und es sehen will, dass niemand etwas anderes behaupten kann. Aber nicht persönlich werden, ala "Mama lügt über mich" oder sowas.
Dann wird das Kind von selbst nach Papa verlangen.
Viel Erfolg.
fordere erstmal das gemeinsame sorgerecht. wenn die km da querschaltet, such dir einen anwalt und hol dir gsr per gericht. das funktioniert problemlos
im nächsten schritt forderst du umgangsrecht ein:
- 2-3 nachmittage mit einer übernachtung jede woche
- alle 2 wochen von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
bis zum wechselmodell ist alles möglich. wenn sie dann wegziehen möchte kann sie das tun. wenn du die versorgung und betreuung sicherstellen kannst, fordere per anwalt das abr und weise den umzug ab.
Dann geht es ohne Anwalt nicht.
Sie hat das alleinige Sorgerecht - wieso? Du solltest ein gemeinsames vereinbaren lassen, wenn nötig vor Gericht.
Es ist nicht mehr normal und auch nicht richtig. Der Gesetzgeber geht vom gemeinsamen Sorgerecht aus. Gerade, wenn der Vater sich kümmert, zahlt und in der Verfassung ist, das Sorgerecht zum Wohle des Kindes auszuüben.
es ist normal und richtig, dass unverheiratete frauen automatisch alleiniges sorgerecht haben. so steht es im gesetz und davon geht der gesetzgeber aus. er gibt den eltern die möglichkeit gemeinsames sorgerecht zu erklären. das setzt einverständnis der km voraus. gibt sie kein einverständnis, muss der vater das veruschen gerichtlich zu beantragen. in den meisten fällen funktioniert das auch. in vielen eben aber nicht.
ob er zahlt oder sich persönlich kümmert spielt dabei keine rolle. sorgerecht hat nichts mit unterhalt oder umgang zu tun.
weil es völlig normal ist, dass eine unverheirtate mutter das asr hat direkt nach der geburt und das so lange bis etwas anderes beschlossen wird