Umgangsrecht?

3 Antworten

Gibt es denn konkrete Vorfälle, dass das Kind mal gefährdet worden ist? wenn ja, sollte man dem Familiengericht bzw, Jugendamt das vortragen.

Wenn die zu dem gleichen Schluss kommen, wird ein Umgang nur unter Aufsicht stattfinden.

Hat er denn überhaupt Anspruch darauf erhoben? Da würde ich erst einmal warten ob er überhaupt will

Er hat Besuchs und Umgangsrecht, das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.

Und deine Argumente reichen nicht aus um ihn das zu verwehren