Geteiltes Sorgerecht & Umzug der Mutter?
Hallo zusammen,
folgendes Thema:
meine Ex hat sich, als unser Sohn 1 Jahr alt war, gemeinsam mit ihm getrennt und ist 40km entfernt umgezogen. Wir haben geteiltes Sorgerecht. Dort eingezogen lernt sie nach kurzer Zeit wen Neues kennen, zieht mit ihm zusammen und heiratet ihn. Trennt sich dann aber nach 6-7 Jahren und hat nach kurzer Zeit wieder einen neuen Partner, der allerdings nun 300km von mir entfernt wohnt.
- grundsätzlich kann ich dem Umzug ja nicht zustimmen, dies würde aber im schlechtesten Falle vor Gericht enden und aufgrund der geänderten Lebensumstände durch den neuen Partner würde das Gericht wahrscheinlich zustimmen?
- wie verhält es sich mit Holen und Bringen des Kindes? Wenn er, wie gewohnt, jedes zweite Wochenende zu mir kommt, sitze ich in Summe ca. 12h am Wochenende im Auto, wenn ich die vollen Strecken fahre.
- zudem habe ich ein Firmenfahrzeug, wodurch ein finanzieller Ausgleich der Fahrtkosten nicht zum Tragen käme?
- Wenn ich Freitag um 18 Uhr los fahre, bin ich um 21 Uhr da, um 23 Uhr zuhause und müsste Sonntag vermutlich wieder um 15 Uhr los, um um 21 Uhr wieder daheim zu sein..
- Ich selbst habe eine neue Partnerin mit zwei kleinen Kindern, mit denen wir zusammen wohnen, die ich dann an den Abenden auch nur bedingt sehen würde..
- letztlich geht es mir um meinen sohn, der bei ihr lebt - erst die Trennung vom alten Partner, den er 6-7 Jahre als Ziehvater kannte und jetzt weg ziehen, das soziale Umfeld verlassen und an einen Ort, wo er keinen kennt, weil seine Mutter nach kurzer Zeit dort hin ziehen möchte?
wie ist Eure Sicht der Dinge?
Vielen Dank!
4 Antworten
Schwierig. Denn man kann nicht voraussagen wie die Gerichtsentscheidung ausfallen wird.
Natürlich würden dir die 300 km Entfernung dein Umgangsrecht erschweren. Und genau deswegen würde ich auch erstmal einem Umzug nicht zustimmen!
Zumal es ja auch "nur" wegen eines neuen Partners ist. Soll der doch zu ihr ziehen. Oder sie zieht alleine um und das Kind bleibt bei dir.
Gerade wenn das Kind nun aus dem gewohnten Umfeld heraus gerissen wird, kann das ja dem Kindeswohl nicht unbedingt zuträglich sein.
Du solltest ihr also zuerst einmal schriftlich und nachweislich mitteilen, dass du einen Umzug des Kindes nicht gestatten willst.
Und dann solltest du dir anwaltlichen Rat einholen.
Die erhöhten Umgangskosten würden im Endeffekt sich auf deinen Unterhaltsbeitrag auswirken können oder eben auch nicht.
Bei überdurchschnittlich hohen Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist. Dann können Fahrtkosten vom Einkommen abgezogen werden, die den Betrag des halben Kindergeldanteils von 127,50 Euro/Monat übersteigen. Abgezogen werden können aber nur die konkreten Mehrkosten, also die Mehrkosten einer Fahrkarte bzw. die zusätzlichen Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale. Wird durch die Fahrtkosten der Selbstbehalt des umgangsberechtigten Elternteils unterschritten, so ist der Selbstbehalt entsprechend zu erhöhen. In anderen Fällen kann bei besonders hohen Fahrtkosten eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen werden. Immer ist aber eine Angemessenheitspfüfung vorzunehmen: desto höher das Einkommen des umgangsberechtigten Elternteils ist, desto eher kann man von ihm verlangen, die Fahrtkosten in voller Höhe selbst zu tragen.
https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/umgangsrecht/umgangskosten/
Bei ausreichender Darlegung würde dir das u.U. dann auch nur max. eine Stufe runter bringen, falls du nicht eh schon nur Mindestunterhalt zahlst nach Düsseldorfer Tabelle.
Viel schwieriger als de paar Euro wäre ja die Zeit die du "vertrödeln" musst mit der Fahrerei Hin und Zurück und das gleich zweimal an einem Wochenende.
Und wenn die große Liebe nicht hält? Wie lange sind die überhaupt schon zusammen? Und wäre das Kind denn begeistert umzuziehen?
Klar entscheidet das Kind nicht wo es lebt, aber zumindest sollte man das Kind ja auch einbeziehen und sollte es vor Gericht gehen, dann würde man auch das Kind anhören.
Es muss schließlich die gewohnte Umgebung verlassen, die Schule, die Freunde...
Kurzum: ich würde ihr es verwehren das Kind mitzunehmen!
Tja,- ein Kind was natürlich zwischen den Stühlen steht und es Mutti auch Recht machen möchte ohne sich wirklich über die Tragweite bewusst zu sein.
Hätte sie denn vor Ort auch einen Job? Oder zieht sie "nur" wegen der neuen Liebe dorthin? Und wie lange währt die überhaupt?
Denn in einem kannst du dir sicher sein: du hast dein Kind vielleicht noch so für 5 Jahre. Dann beginnt die Pubertät und dieses ewige alle-zwei Wochen-zu Papi ist nervtötend! Auch für dich und deine Familie wird es eine Herausforderung, wenn du erstmal stundenlang durch die Gegend gondeln musst um dann den Samstag und den halben Sonntag mit deinem Kind zu haben.
Letztendlich musst du es natürlich entscheiden ob du gewillt bist zur Not auch gerichtlich vorzugehen.
Siehste... und da würde ich eben nicht mitgehen an deiner Stelle! Und wenn es in der Tat dann nur ein paar Monate hält, dann zieht sie wieder um? Und wieder und wieder?
Soll sie das Kind doch erstmal bei dir lassen und sehen wie es läuft.
Wenn ihr euch einig seid, dann muss sie es nicht beantragen. Wenn sie Nägel mit Köpfen macht und einfach umzieht, dann stellt es dich ggf. vor ein Problem. Auch wenn sie es nicht machen darf, so schafft sie damit Tatsachen. Und dann liegt es am Gericht eine Entscheidung zu treffen, wenn du klagst. Kommst du mit Kindesentzug durch? Wird man sie auffordern das Kind an dich rauszugeben? Verliert sie gar die gemeinsame Sorge? Oder findet sie gar einen Richter der 300km nicht so dramatisch findet. Man weiß es nicht!
Aber ob ich es ihr schriftlich und nachweislich zukommen lasse, dass ich nicht zustimme und sie dann einfach umzieht, oder umzieht und ich dann Veto einlege, macht einen Unterschied? Noch ist er ja in der Schule angemeldet, auch den schulwechsel werde ich (so denke ich) ebenfalls bewilligen müssen. Sie wird also, hoffe ich, nicht von heute auf morgen umziehen…
Wenn sie einfach ohne deine Zustimmung umzieht, dann wäre das Kindesentziehung und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Und dann kommt das große ABER: wie entscheiden die Gerichte?
Und ja, sie braucht dich theoretisch für den Schulwechsel. Nur würde ich mich nicht darauf verlassen, dass der Schule es nicht ausreicht, wenn sie sagt, sie hätte die alleinige Sorge oder man dort erst gar nicht verlangt, dass auch du die Papiere unterschreibst. Die Schule ist ja nicht verpflichtet das zu prüfen sondern wird davon ausgehen, dass deine Zustimmung vorliegt.
Aber gehen wir mal davon aus, dass sie nicht solche Sperenzchen macht.
Mache ihr in einem Gespräch deutlich, dass du dem Umzug nicht zustimmen wirst, u.a. auch weil du davon ausgehst, dass die Beziehung alleine kein Grund ist das Kind 300km umzusiedeln und aus dem gewohnten Lebensumfeld zu reißen. Sie soll erstmal alleine gehen, eine Fernbeziehung führen oder er soll zu ihr ziehen .
den umgang kannst du verbieten. besorg dir ein vernünftiges betreuungskonzept und lass sie wenn nötig klagen. so lange du das gewohnte umfeld erhältst, ist das kein problem. die km wird dann schlechte karten haben.
ein vergleich gerichtlich könnte so aussehen, dass sie die kinder jedes zweite we zu dir fährt und abholt. deine neue partnerin mit ihren kindern interessiert niemanden
Will der Junge denn weg ziehen? Warum kannst du ihn nicht zu dir holen. Würde ihm mit Geschwistern sicher besser gehen als so weit weg zu ziehen
Ich denke nicht das ein Gericht das erlaubt.
Wie du selbst beschreibst ist das für dich gar nicht umsetzbar.
Sie würde damit faktisch deine Rechte aushebeln.
und was wäre, wenn sie mir eine Distanz entgegen Käme? Was wäre denn aus der Erfahrung heraus zumutbar? Gibt es da einen Richtwert?
Die 40km die du ja schon so großzügig mitgetragen hast sollten reichen.
Mit ihm habe ich gesprochen, als ich es erfuhr - er ist 8 Jahre alt und sagt, dass er weiß, dass er dann Schule und Freunde zurücklässt und, dass Mama dann nicht mehr alleine ist - … ich denke mir dann meinen Teil..