Kennzeichen vorübergehend an der vorderen fensterscheibe erlaubt?

5 Antworten

Kurz.
Nein ist nicht erlaubt.

Erlaubt ist es nicht.

Ob es auch Verwarnungsgeld kostet, hängt von den kontrollierenden Beamten ab.

Vielleicht gibt es auch nur eine Kontrollaufforderung. Das ist eine schriftliche Aufforderung, den Mangel in einer bestimmten Frist zu beheben und das Auto dann nochmal vorzuführen. Wenn du dem nicht nachkommst, wird die Zulassungsstelle informiert, welche dann evtl. die Stillegung des Fahrzeuges anordnen kann.

Fragenwissen396 
Fragesteller
 10.03.2023, 19:57

aiaia, bußgeld wäre ja noch ok aber stilllegung wäre nicht so geil.

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WeiSte  10.03.2023, 20:05
@Fragenwissen396

Ich habe einen Bekannten, da stand die Polizei vor der Tür und war gerade dabei, die Stempel von seinen Kennzeichen zu kratzen, weil er die Abgasuntersuchung (damals noch nicht in der Hauptuntersuchung enthalten und damals per Plakette auf dem vorderen Kennzeichen nachzuweisen) verbummelt hatte und auf die Kontrollaufforderung nicht fristgerecht reagiert hatte. Da versteht die Zulassungsstelle also keinen Spaß und die Polizei muss das dann vollstrecken.

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Es ist genau definiert, wo die Kennzeichen angebracht sein müssen, nämlich außerhalb des Innenraumes, an der dafür vorgesehenen Stelle.

Das ist grundsätzlich so und eine, wenn auch nur temporäre, Ausnahme gibt es nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Das Kennzeichen darf nicht im Innenraum angebracht sein, sondern nur an dem vom Hersteller vorgesehenen Platz. Auch nicht nur bis morgen, oder für ein Stunde, oder nachts. Das hat nichts mit dem Fahrzeugmodell zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erlaubt ist es nicht, da genau vorgeschrieben ist, wo das Kfz-Kennzeichenschild befestigt sein muss. Wenn es nicht dort ist, wo es hingehört, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Und diese kann (muss nicht) mit Bußgeld geahndet werden.

Fragenwissen396 
Fragesteller
 10.03.2023, 19:52

habe ich zwar auch schon gelesen, aber z.b bei unfall autos meine ich, ist es ja nh sonderausnahmen(bin mir nicht sicher, will kein schmarn erzählen) dachte eventuell, könnte ich bei meinem fall auch iwie im recht sein, denke aber unwahrscheinlich

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SuperKuhnibert4  10.03.2023, 19:54
@Fragenwissen396

Wie gesagt, es ist ordnungswidrig, und mit Unfallfahrzeugen, die nicht 100 % verkehrstüchtig sind zu fahren, ist auch ordnungswidrig. Da bist du nie im Recht, sondern komplett davon abhängig, was die Polizisten entscheiden.

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