Keine Miete mit Ansage?

7 Antworten

Es ist rechtlich umstritten. Es ist ähnlich wie mit der angekündigten Erkrankung. Diese kann eben auch direkt zur Kündigung führen. Hier muss allerdings zunächst einmal zwischen einem gewerblichen und einen Mietvertrag über Wohnraum unterschieden werden:

https://www.donhauser-gbr.de/fristlose-kuendigung-bei-androhung-der-verweigerung-von-mietzahlungen-moeglich/

Es hat dabei sich um einen gewerblichen Mietvertrag gehandelt. Bei dem drohenden Verlust der Wohnung ist der Gesetzgeber deutlich großzügiger: Das Problem besteht auch noch darin, dass auch nach der Kündigung durch die Zahlung säumiger Mieten die Kündigung "untergeht" und das Mietverhältnis fortbesteht. Insofern ist weder etwas offen bis heute, noch wirklich sicher, dass es sich so begibt. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist trotzdem zu bejahren, da es sich offensichtlich um keine Beleidigung handelt dürfte es nach aktueller Rechtssprechung nicht zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Zwar kann die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter in bestimmten Ausnahmefällen im Wohnraummietrecht eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 573 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Diese Möglichkeit ist aber nur als „ultima ratio“ zu verstehen. Es kommt auf eine umfangreiche Interessensabwägung im jeweiligen Einzelfall an, ob die bestehenden Streitigkeiten der weiteren Durchführung des Mietvertrags entgegenstehen
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Sie können den Hinweis zur Kenntnis nehmen und Ihr eine Abmahnung wegen der erklärten Weigerung zur künftigen Mietzahlung per Einwurfeinschreiben zukommen lassen.

Weisen Sie darin darauf hin, dass Sie die erklärte Weigerung zur Zahlung abmahnen und Sie für den Fall, dass die nächste fällige Mietzahlung tatsächlich unterbleibt, das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen werden und dann auch der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen.

Danach können Sie nur abwarten und bei Bedarf entsprechend kündigen.

Du musst 1 Monat und 1 Tag warten, dann kannst du fristlos kündigen. Heißt aber natürlich noch lang nicht dass sie dann auch raus ist. Das kann noch über 1 jahr dauern wenn es per Klage und Räumung passieren muss.

Viel "besser" - du musst warten bis sie mit zwei Mieten im Verzug ist und kannst dann die Kündigung aussprechen, danach beginnt dann der "Spaß" mit Räumungsklage usw., was sich Monate zieht.

Ich würde versuchen mit ihr eine Lösung zu finden, evtl. dass sie wieder zahlen kann wenn du ihr eine Miete erlässt oder irgendne Ratenzahlung anbietest?

Das deutsche Mietrecht ist die Hölle, du bist da definitiv gelackmeiert.

Nein, Du kannst nach dem Ausbleiben der zweiten Miete fristlos kündigen.

Die Ansage zählt nicht so Du keinen Zeugen hast der sie bestätigt.


rebecca6420 
Fragesteller
 21.05.2024, 17:43

Doch habe ich mein Mann stand nebenan

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Vanaheim  21.05.2024, 17:50
@rebecca6420

Das ist gut. !

Sie kündigt vor Zeugen an nicht mehr zu zahlen. Hole anwaltlichen Rat ein, vielleicht habt Ihr sie schneller raus.

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