Kann mich die Schule verpflichten,einen Betrag von 18,50€ für eine Busfahrt zu einem Ausflug zu zahlen?
Vorab:Die Summe ist nicht das Problem an sich, sondern hab mich am Knie verletzt und kann deswegen nicht mitfahren,weil es unteranderem in eine Trampolin-Halle geht.Bin ich jetzt verpflichtet,diese Summe zu zahlen,weil die Busfahrt für eine Gruppe gebucht wurde?Oder kann ich mich dagegen stellen und nicht zahlen.Wie sieht es rechtlich aus?
Zahle eigentlich jetzt 18,50€ für absolut garnichts.Muss halt in der Schule bleiben und irgendein Mist in der Zeit machen.
VG
4 Antworten
Das kommt darauf an. Entscheidend ist, ob du die Reise vorher gebucht hast und dich somit zur Zahlung verpflichtet.
Grundlage für eine Zahlungspflicht ist ja in der Regel ein Vertrag mit den Schüler. Denn Schulgebühren werden in Deutschland nicht erhoben.
Meiner Meinung nach mußt Du unter diesem Umständen nicht zahlen.
du hast ein Attest. es besteht Schulpflicht. somit 2 Möglichkeiten
mitfahren, den anderen beim Spass zuschauen. und trotzdem zahlen
oder in eine andere Klasse gehen und dort am Unterricht teilnehmen und nicht zahlen. wird halt für die anderen teurer .
Wenn ich es richtig verstehe, hattet ihr eine Klassenreise geplant und fuer alle gebucht. Danach hast du dich verletzt und kannst somit nicht an der Reise teilnehmen.
Dann zahlst du den vereinbarten Reisepreis natuerlich trotzdem, wenn du keine Reiseruecktrittsversicherung hast.
Generell schon,aber es ist ein Ausflug und keine Reise.Aber ich befürchte,dass ich an den 18,50€ für nichts im Endeffekt nicht vorbeikomme, tja.
Wieso sollte er hier ein Recht auf einen kostenlosen Ruecktritt von der Reise haben?