Darf mich eine Lehrer auf den Ausflug nicht mitnehmen?

15 Antworten

Das Problem an der sache ist das man sachen buchen, reservieren etc. muss. Und das es nicht so ohne weiteres geht das wieder abzuändern. entsprechend darf sie das.

Der Termin war Dienstag. Du hättest ja auch einen vertrauenswürdigen Freund oder deine Eltern mit dem geld vorbei schicken können. Dann wäre gezahlt gewesen.

Ja dürfen Sie.

Es gibt immer eine möglichkeit, solche Dinge zu klären. Ohne das es zu sowas kommen muss. Damals wo ich noch in der Schule war,musste man Zahlen damit alles abgesichert war, versicherung und und.

Indem falle hast du wahrscheinlich pech gehabt. In die Schule musst du sowieso. Ruf vorher in der Schule an, ob du jetzt mitdarfst oder nicht. Sonst nimmst du morgen Schulsachen mit und wirst iwo in eine Klasse rein gesteckt.

aber man sollte bis Dienstag 11€ zahlen

Was sicherlich nicht erst am Tag davor bekannt gegeben wurde und mit einer Anmeldung zum Schulausflug gleichzusetzen ist.

ich bin aber seit Montag Krank und konnte nicht in die Schule, also konnte ich auch nicht zahlen.

Wenn man gewollt hätte, hätte man da sicher einen Weg gefunden zu zahlen. Immerhin wirst Du ja Klassenkameraden haben, denen Du die 11 Euro hättest mitgeben können oder die Eltern hätten Dich bei der Lehrerin zum Ausflug angemeldet und mit der Lehrerin vereinbart wie und wann sie das Geld erhält.

So hat sie nichts gehört und keine verbindliche Anmeldung bis zum letzten Tag der Anmeldefrist von Dir erhalten. Ergo - wirst Du am Montag in einer anderen Schulklasse am Unterricht teilnehmen während die anderen auf Ausflug sind.

Sprich mit der Lehrerin mal privat. Das sollte man hinbiegen können. Ansonsten sprich mit einem Vertrauenslehrer, für sowas sind die da.

Nein, du bist schulpflichtig, das bedeutet im Umkehrschluss, dass du nicht von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden darfst (es sei denn nach Konferrenzbeschluss und aufgrund eines Fehlverhaltens deinerseits). Was hat die Lehrerin gehindert, bei euch anzurufen und die Angelegenheit zu klären?


BigDreams007  15.12.2016, 12:13

Ein pädagogischer Fehler?! Ich finde das ist eher pädagogisch wertvoll! Die Kinder müssen eben auch lernen, dass sie sich um ihr "Zeug" selbst kümmern müssen und ihnen im Leben nicht alles hinterher getragen wird. Die FS hätte (Ja hätte!) mehrere Möglichkeiten gehabt den Betrag zu zahlen .....

BigDreams007  15.12.2016, 12:05

Nein, da hat CrazySaturn schon völlig recht! Ich meine die FS hätte ja auch anrufen können oder einen Mitschüler bitten können ihr das Geld auszulegen....

Schuhu  15.12.2016, 12:09
@BigDreams007

Hätte... hat aber nicht. Mit Sicherheit gibt es einen elternverein, der Geld zu Verfügung stellt für diejenigen Schüler, die sonst nicht teilnehmen könnten. Dort hätte die Lehrerin das Geld bekommen und nazim6b hätte es erstattet. Es ist ein pädagogischer Fehler, Schüler von Ausflügen auszuschließen, weil sie den kleinen Fehler krank zu sein und deshalb verspätet zu zahlen gemacht haben.

CrazySaturn  15.12.2016, 11:56

stimmt nicht. mab wird in eine andere klasse geschickt wenn überhaupt aber wenn die frist abgrlaufen ist dann muss aie ihn theoretisch nicht mitnehmen

Schuhu  15.12.2016, 11:59
@CrazySaturn

Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland du diese Regel gefunden hast. Tatsächlich darf der Lehrer nicht einfach Schüler von Schulveranstaltungen ausschließen. Dass das wohl manchmal gemacht wird, heißt doch nicht, dass das erlaubt ist.