Kann meine Freundin ihre Ausbildung fortsetzen?
Meine Freundin hat in der Probezeit eine außerordentliche Kündigung erhalten, wahrscheinlich weil einer aus der Klasse dem Betrieb mitgeteilt hat, dass sie den Betrieb wechseln möchte. Warum es außerordentlich ist kann sie sich aber sonst nicht erklären und der Chef geht nicht als Telefon. Nun die eigentliche Frage: kann sie die Ausbildung fortsetzen, wenn sie ein Betrieb findet? Aso ihre Berufschullehrerin mein, sie kann ca. 4 Woche noch kommen. Gestern hat sie einen Brief erhalten mit dem Inhalt der Bestätigung der Auflösung des Berufsausbildungsvetrages. Und nun?
4 Antworten
Da stimmt so einiges nicht deswegen sollte sie auch klären ob sie so überhaupt gekündigt werden kann ! Ein Ausbildungsplatz kann in der Probezeit jederzeit gekündigt werden dafür muss kein Vertrag aufgelöst werden ! Ein Ausbildungsvertrag kann zb Aufgelöst werden wen beide seiten das nach der Probezeit wollen!
Ihre ausbildung kann sie jederzeit fortsetzen wen sie schnell was findet
Die 4 Wochen beziehen sich eher nur auf Die Berufsschule ohne Firma!
Ja, sie kann die Ausbildung fortsetzen, wenn sie ein neues Ausbildungsunternehmen findet.
Allerdings erfordert eine außerordentliche = fristlose Kündigung auch in der Probezeit eine Begründung. "Ich hab gehört, sie wollen den Betrieb wechseln!" reicht dabei NICHT. Entsprechend kann es sein, dass die Kündigung trotz Probezeit in dieser Form gar nicht rechtmäßig war.
Allerdings erfordert eine außerordentliche = fristlose Kündigung auch in der Probezeit eine Begründung.
Nein!
Ein Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit von beiden Seiten "ganz normal" fristlos gekündigt werden, ohne dass es einen Grund geben oder ein Grund mitgeteilt werden muss.
Das Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1 sieht für die Kündigung in der Probezeit keine Kündigungsfristen vor!
Als "Community-Experte Ausbildung" müsstest Du das eigentlich wissen!
Eine Außerordentliche Kündigung muss begründet werden. Es reicht grundsätzlich NICHT für eine Kündigung, wenn der Chef von irgendwem irgendwas gehört haben will.
Du hast Recht. Ich muss irgendwie die Probezeit überlesen haben.
In einem Betrieb, der bei Problemen und Unsicherheiten nichtmal versucht, das Gespräch zu suchen, sollte man aber eh nicht arbeiten. Auf Dauer ist das ungesund.
Zum Arbeitsamt gehen, Lage schildern. Die haben einen Überblick in welchen Unternehmen bei euch noch freie Stellen sind für ihren Ausbildungsberuf.
Je nach Ausbildung, sollte sie sich an die IHK wenden, die sind die Ansprechpartner und wissen, welche Ausbildungsbetriebe noch offene Stellen haben.
Nein!
Ein Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit von beiden Seiten "ganz normal" fristlos gekündigt werden, ohne dass es einen Grund geben oder ein Grund mitgeteilt werden muss.
Das Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1 sieht für die Kündigung in der Probezeit keine Kündigungsfristen vor!