Kann man jemanden anzeigen dafür?
Hallo und zwar mein Freund ist schwul und hat sich kürzlich bei der Arbeit geoutet. Als sein Chef das herausgefunden hat, wurde er kurzerhand entlassen. Mein Freund war schockiert und wusste nicht, wie er reagieren sollte. Er hat immer hart gearbeitet und war bei seinen Kollegen beliebt. Die Entlassung erfolgte ohne Vorwarnung und ohne Angabe eines triftigen Grundes.Ist es rechtlich erlaubt, jemanden nur aufgrund seiner sexuellen Orientierung zu entlassen? Mein Freund fühlt sich diskriminiert und überlegt, ob er rechtliche Schritte einleiten sollte. Was sagt das deutsche Arbeitsrecht zu einem solchen Fall? Gibt es Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer in solchen Situationen?
7 Antworten
- Schwulheit schützt nicht vor Kündigung.
- Deine Formulierungen sind etwas schwammig, sodass sie keine Bewertung der rechtlichen Situation begründen.
- Was soll "ohne Angabe eines triftigen Grundes" heißen und war es eine fristlose oder fristgerechte Kündigung?
- Wurde auch anderen der Vertrag gekündigt?
- Ist es eine kirchliche Firma, beispielsweise eine Einrichtung der katholischen Kirche?
Vermutlich ist ein Grund genannt, den er nicht akzeptieren bzw. anerkennen kann oder will. Er muss sich selber die Fragen über die Bewertung und Analyse seiner Kündigung stellen, auch wenn das als Betroffener sehr viel schwerer fallen kann. Dagegen vorgehen kann man immer, wenn man denn will.
Ist es rechtlich erlaubt, jemanden nur aufgrund seiner sexuellen Orientierung zu entlassen?
Nein und dies wurde sicher auch nicht als Grund geltend gemacht. Das ist lediglich eine Vermutung.
Naja, der Arbeitgeber wird wohl nicht die sexuelle Orientierung als Grund angegeben haben. Klagen kann man natürlich. Meistens bekommt man dann noch eine Abfindung. Eine Wiedereinstellung findet normalerweise nicht statt, da der Arbeitgeber das normalerweise nicht will und sich dem auch im Normalfall entziehen kann.
Allgemeines Gleichberechtigungsgesetz sagt nein.
Doch fristgerecht darf jeder gekündigt werden und der Arbeitgeber wird garantiert eine Ausrede finden
Er kann der Entlassung widersprechen und dagegen klagen, dann muss eine Begründung erfolgen. Wenn man dann noch so dämlich ist sein Outing anzuführen ist die Kündigung nichtig.
Allerdings sollte überlegt werden ob man dann nicht doch, gegen eine Abfindung, geht. Denn "glücklich" wird er in der Firma nicht mehr.
Also das waren seine Worte was er mir geschrieben hat heute morgen den Grund nannte er mir nicht