Kann man gekündigt werden, wenn man zu dritt in einer 2 Zimmer Wohnung lebt (Überbelegung)?
Ich bin schwanger, und bekam nur Absagen oder keine Antworten, weshalb ich bei meiner letzten Bewerbung nicht angegeben habe, dass ich schwanger bin. Nun bekam ich eine Zusage, aber es ist eine 2 Zimmer Wohnung, die knapp 55 m² groß ist.
Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kann man dennoch gekündigt werden, wenn man dann zu dritt wohnt? Also zählt es als Überbelegung?
8 Antworten
Nein, davor musst Du keine Angst haben. Es entspricht der Realität des Lebens, dass Paare auch mal Nachwuchs bekommen.
Wenn Du hingegen zwölf Leute zusätzlich dauerhaft als Untermieter einziehen lässt, und das nicht mit dem Vermieter zuvor klärst, käme eine Kündigung in Frage.
55qm reicht für eine kleine Familie, für Kinder ab 6jährig wird es etwas anders berechnet, aber auch das könnte noch reichen.
Wichtig ist, dass das Kind mal einen ruhigen Raum für Aufgaben hat - aber das hat ja noch etwas Zeit.
Wird in einer Selbstauskunft nach der Anzahl der Personen gefragt, die einziehen werden und man beantwortet diese Frage falsch, könnte es ein Kündigungsgrund sein, wenn statt der einen Person noch eine weitere einzieht und zwar wegen der falschen Angabe.
Wird man in einer Selbstauskunft hingegen gefragt, ob eine Schwangerschaft vorliegt und man beantwortet die Frage falsch, ist das hingegen kein Kündigungsgrund, weil diese Frage gar nicht gestellt werden darf.
Also, mach Dir mal keine Sorgen deswegen.
Wenn die Wohnung auch klein ist, kann man bei 55 qm und 3 Personen noch nicht von einer Überbelegung sprechen.
Vor allem ein Neugeborenes braucht erst mal nicht so viel Platz und wird ja am Anfang noch bei den Eltern mit schlafen.
Eine 2-Zimmer-Wohnung mit 55 qm ist mit 3 Personen sicherlich nicht überbelegt.
Nach geltenden SGB II-Vorgaben, hat ein Säugling grundsätzlich keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.