Kann man der Hebamme kündigen?
Ist es möglich, den Vertrag mit meiner Hebamme zu kündigen, obwohl der Behandlungsvertrag den Satz enthält:
"Der Behandlungsvertrag der Hebamme gilt als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen wirksam. Das Zustandekommen dieses Behandlungsvertrags bedarf der Textform; in der Regel erfolgt die Annahme durch die Leistungsempfängerin per E-Mail, eine Unterschrift hierfür ist nicht notwendig."?
Da ich aufgrund der Sommerferien keine andere Hebamme für die Wochenbettbetreuung finden konnte, fühlte ich mich gezwungen, eine Online-Hebamme in Anspruch zu nehmen. Leider kommt sie häufig zu spät zu den Terminen (Videocall), da sie "noch andere Verpflichtungen hat und es normal sei, dass sie immer wieder zu spät kommt" (ihre Aussage) und ihr Ton gefällt mir nicht, besonders wenn ich darauf hinweise, dass manche Dinge online nicht gut funktionieren. Im Vertrag fehlen spezifische Regelungen zur Kündigung außer dem oben genannten Satz. Wäre eine Kündigung oder ein Austritt aus diesem Vertrag dennoch wirksam?
1 Antwort
Wenn sie über die gesetzliche abrechnet, kannst du in dem Sinne nicht kündigen - sondern dich einfach dazu entscheiden keine weiteren Leistungen in Anspruch zu nehmen und keine neuen Termine zu vereinbaren. Die Krankenkasse stellt sich quer beim Hebammenwechsel, also könntest du so oder so nicht zu einer Anderen wechseln.
Ich würde bei der Krankenkasse angeben das du keine Dienste von dieser Hebamme mehr willst und die Gründe hierfür mit angeben.
Das heisst, ich könnte den nächsten Termin am Montag absagen und keine neuen Termine vereinbaren und somit erübrigt es sich? Wäre dennoch ein Gespräch mit der Krankenkasse sinnvoll? Vielen Dank für die Rückmeldung