1&1 Handy-Vertrag vorzeitig kündigen?

4 Antworten

Nein, aber warum rufst du nicht an und fragst nach einer möglichen Vertragsänderung. Einziger Nachteil bei einer Vertragsänderung verlängert sich der Vertrag wieder auf 2 Jahre.

Wenn du definitiv früher raus willst um deine Nummer mitzunehmen bleibt dir nur, den Vertrag zu kündigen, die Restsumme komplett zu zahlen dann wird man auch deine Nummer freigeben. Denn normalerweise wird die Nummer frühestens 3 Monate vor Vertragsende freigegeben um sie zum neuen Anbieter zu übertragen.

Aizen02 
Fragesteller
 26.09.2022, 15:41

Ich hab gerade mit einer Mitarbeiterin telefoniert und sie sagte mir,dass eine vorzeitige Kündigung und Beendung des Vertrages nicht möglich ist,ausser ich ziehe ins Ausland.Ich überlege mir dabei,ob ich dies als Grund bei meinen nächsten Anruf auswählen soll,obwohl ich gar nicht ins Ausland ziehen werde.Denn ich habe zu viel Gigabyte (20GB) gebucht und ich muss jetzt bis Juni 2023 57 Euro monatlich bezahlen.

Doch kann ich mich mit dieser Lüge strafbar machen,wenn ich sage:"Ich möchte meinen Vertrag vorzeitig kündigen,weil ich ins Ausland ziehe."?

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berlina76  26.09.2022, 18:46
@Aizen02

57 € für 20 GB??? Seit ca 2-3 Jahren ist der Preis relativ stabil bei 1 € je GB. War da ein Handy dabei oder ist das ein D1 Netz, denn anders kann ich mir das nicht erklären, dass dein Vertrag 57 € kosten soll.

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berlina76  26.09.2022, 18:53
@Aizen02

Dann mußt du den Wert des Handys(bei Bestelldatum) vom Vertrag abziehen um zu sehen, was dich der Vertrag wirklich kostet. Wenn du dabei unter 20 € kommst, dann ist das ein normaler Vertrag, was du überall zahlst.

Du bezahlst das Handy.

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Das dir der Vertrag jetzt zu teuer ist, ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Du zahlst bis zum Ende der Laufzeit und fertig

Du hast keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Wenn du jetzt kündigst, läuft der Vertrag trotzdem bis zum Ende der 24 Monate weiter. Du kannst maximal jetzt schon für danach kündigen

Kündigen kannst Du immer! Jedoch ist dies nur mit Begründung außerordentlich möglich. Deine Begründung (zu teuer) reicht für eine rechtmäßige, außerorentliche Kündigung nicht aus.

Also kannst Du jetzt ordentlich zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (Juni '23) kündigen.

Bist dann die ausstehenden Monatszahlungen zu den Terminen oder in einem Schwung schuldig.