Kann man bei Nichterfüllung eines Kaufvertrages den Schadenersatz statt der Sache ablehnen und auf Aushändigung bestehen?
Man stelle sich vor, ich habe bei einem Händler einen Artikel gekauft. Sehr alt, ziemlich selten und schwer zu finden, aber nicht unmöglich. Der Händler versichert mehrfach auch schriftlich, dass er die Ware da hat und es kommt zum Vertragsschluss.
Zum Termin der geplanten Auslieferung meldet sich der Händler und sagt, er habe die Ware doch nicht da und er würde mir den Ausfall finanziell erstatten.
Kann ich das ablehnen und auf Erfüllung bestehen, da eine Rückerstattung für mich nicht in Frage kommt ist und mich nur die gekaufte Sache interessiert?
Das würde in diesem Fall bedeuten, dass der Händler den Artikel anderweitig zu beschaffen hat, auch wenn das einen möglicherweise extremen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand und Nachteil für Ihn zur Folge hat.
2 Antworten
Bei einer Antiquität, generell bei gebrauchten Sachen, würde ich von einer Stückschuld des Verkäufers ausgehen.
Wenn das konkrete Stück, auf das sich der Kaufvertrag bezogen hat, nicht mehr verfügbar ist, wird der Verkäufer wegen Unmöglichkeit von seiner Leistungspflicht frei.
Als Neuware iat es Gattungsschuld, als Gebrauchtartikel regelmäßig nicht, weil jedes Stück einen etwas anderen Zustand hat.
Kommt natürlich darauf an, worum es sich handelt. Klassischer Fall sind Gebrauchtfahrzeuge, die sich in Zustand, Laufleistung etc. unterscheiden.
Grundsätzlich kannst Du auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
Selbst wenn die Sache kein Individuelles Stück ist, sondern serienmäßig gefertigt wurde(Aber eben nicht oft)? Ich hätte vermutet, dass es eine Gattungsschuld wäre.