Erworbene artikel von ebay wieder weiter verkaufen?

3 Antworten

Der einzige Punkt, den Du zu beachten hast, ist die sog. Spekulationsfrist. Sofern Du Dinge verkaufst, die nicht mindestens ein Jahr in Deinem Besitz waren, bei deren Verkauf Du aber einen Gewinn machst (Verkaufserlös höher als Einkaufspreis), so musst Du diesen Gewinn versteuern, sobald der Gewinn den Freibetrag von 600 € im Kalenderjahr übersteigt.

Wobei: Bei etwa 30 Angeboten geht der BGH durchaus schon von gewerblichem Handel aus, d.h. es gäbe ein Widerrufsrecht.

Belle91559 
Fragesteller
 19.07.2023, 12:54

Und wie sieht es aus, wenn ich bei Kleinanzeigen per Abholung verkaufe?

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ronnyarmin  19.07.2023, 13:02
@Belle91559

Wo du es verkaufst, spielt keine Rolle. Das Finanzamt bekommt Alles mit.

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HugoHustensaft  19.07.2023, 13:52
@Belle91559

Das macht genau gar keinen Unterschied - weder steuerrechtlich noch bei der Betrachtung, ob das als gewerblich angesehen wird.

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Der Verkäufer kann dir dafür gar nichts.

Wenn dann das Finanz- oder Gewerbeamt, wenn der Eindruck entsteht, du würdest gewerblich handeln. Würde ich jetzt aber nicht sehen, wenn das eine einmalige Sache ist....

Belle91559 
Fragesteller
 19.07.2023, 11:56

Danke, ich möchte halt meine komplette Sammlung auflösen, das wären so circa 20 bis 30 Teile. Die würde ich gerne in separaten auktionen versteigern. Wäre das dann noch privat oder eher schon gewerblich?

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Orothred23  19.07.2023, 11:57
@Belle91559

Sehe ich als private Sammlungsauflösung, ist gerade auf ebay nichts Ungewöhnliches....

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Sobald du dort als Käufer und Verkäufer auftrittst, ist das eine gewerbliche Tätigkeit.

Dem Händler, der dir diese Sachen verkauft hat, ist das egal. Aber das Finanzamt sieht das anders.

Belle91559 
Fragesteller
 19.07.2023, 14:28

Aber ist es nicht so, daß private Verkäufer bis zu 30 anzeigen hochladen dürfen?

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DerHans  19.07.2023, 17:52
@Belle91559

Das sind dann Verkäufe aus dem eigenen Bestand. Wer einkauft UND verkauft, betreibt einen anmeldepflichtigen Handel.

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