Stuhl zusammen gebrochen Beschwerde?

8 Antworten

Setze dich mit dem Möbelhaus in Verbindung. Beschreibe den Schaden (am Besten gleich Fotos mitsenden), schildere den Vorfall, bitte um Ersatz wegen der Gewährleistung und teile ihnen mit welche Blessuren dein Vater davon getragen hat (ggf. darauf hinweisen, dass ein Arztbesuch noch aussteht). Und dann schau erstmal ob und wie sie reagieren.

Sollte dein Vater tatsächlich größeren körperlichen Schaden davon getragen haben, dann soll er zum Arzt gehen und dies bescheinigen und dokumentieren lassen.

Solange dein Vater das Mindestgewicht für den Stuhl nicht erheblich überschritten hat, kommt auch eine Schadensersatzklage in betracht (wenn er wirklich was hat...), sollte sich das Unternehmen nicht als "kulant genug" erweisen.

Wie schwer ist dein Vater? Hat er sich auf den Stuhl fallen lassen? Davon hinge es ab, ob ein Sachmangel vorliegt, der den Händler zu Reparatur oder Ersatz verpflichtet oder unsachgemäßer Gebrauch, den er nicht zu verantworten hätte.

Meist lässt der Händler das vom Hersteller überprüfen.

Schmerzengsgeld gibt es nicht, denn der Hersteller kann sich auf Qualitätskontrollen und Sichtprüfungen vor der Auslieferung berufen und ist nicht verpflichtet, ein Maximalgewicht oder Nutzungsanweisungen vorzugeben.

Definition .... Fahrlässigkeit ....

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fahrlaessigkeit-34383

zu was sollte jetzt eine "Beschwerde" führen?

Thema Schmerzensgeld .... haben schon viele erfolglos versucht, welche mit Wirtshausstühlen zusammengebrochen sind, auch wenn das nicht unbedingt vergleichbar sein dürfte.

Ansonsten welchen nachweislichen / ärztlicherseits dokumentierten gesundheitlichen Schaden hat Dein Vater erlitten?

Hat/te besagter Stuhl einen Produktionsfehler, welcher bei sachgemäßer Nutzung zum "Zusammenbruch" geführt hat, so hast Du Anspruch auf Nachbesserung bzw. kostenlose Ersatzgestellung .

Also wende Dich bitte mit einer schriftlichen Schadenmeldung / Bilddokumenten und Kassenzettel in Abschrift ( bitte nicht das Original aus der Hand geben ) an das Möbelhaus und fordere Abhilfe.

Dir steht es frei einen Anwalt und einen Gutachter zu holen. Am Ende wird da nichts rauskommen und dich kostet die Sache ein paar tausend Euronen.