Kann man aus einer Mietwohnung leicht rausgeschmissen werden wenn man den Fernseher oft auf Kino modus laut stellt und die nebennachbarn genervt sind?

6 Antworten

Bei mir machen das so einige mit Musik, aber dass da irgendein Nachbar etwas dagegen macht, ist nicht der Fall.

Wenn man auf die Dauer die Hausordnung nicht einhält und die Beschwerden von den Nachbarn häufen sich, kann der Vermieter letztendlich die Kündigung aussprechen. Aber nur, wenn man auf alle Abmahnungen nicht reagiert.

Du solltest die Lautstärke so machen das es nicht zu laut ist und die Nachbarn sich gestört fühlen, denn sonst kannst du dafür abgemahnt werden und bei häufigungen auch mit einer Kündigung rechnen.

Wenn die Nachbarn dich durch laute Geräusche stören dann musst du ein Lärmprotokoll führen und das dem Vermieter vorlegen damit er was gegen sie machen kann. Aber nur weil sie laut sind auch laut werden ist der falsche Weg und kann sehr schnell nach hinten losgehen.

Selbstjustiz geht oft nach hinten los. Du kannst eine Abmahnung vom Vermieter erhalten mit der Konsequenz, dass dir bei weiterem einschlägigem Fehlverhalten die Wohnung gekündigt wird.

Die Freiheit des Einen hört dort auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt.

Allgemein gilt folgendes:

Lärm, in welcher Form auch immer, ist zu vermeiden, auch tagsüber.

Wenn es sich nicht vermeiden lässt und absolut notwendig ist, sollte der Lärm so kurz wie möglich gehalten werden. Andernfalls ist es eine Ruhestörung. Insbesondere zur Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

Häufen sich die Beschwerden von Nachbarn beim Vermieter, oder muss sogar die Polizei kommen, kann das auch zur Kündigung des Mietverhältnisses kommen.

Im schlimmsten Fall sogar zu einer fristlosen Kündigung.

Ist die Wohnung dann nicht in sieben Tagen geräumt, kann der Vermieter sich auch mit Hilfe der Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen und sie räumen lassen.