Kann ich klasse AM mit dem Autoführerschein mit 17 fahren?
Wenn man den autoführerschein absolviert hat, kann man ja auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren. Ich frage mich nun ob wenn man mit 17 den Führerschein beendet auch gleich klasse AM fahren darf, da diese ja ab 15 Jahren schon gefahren werden darf. Aber beim Auto ist es ja so das man bis 18 eigentlich begleitet fahren muss. Wie sieht das jetzt aus? Darf man mit 17 (mit Autoführerschein) klasse AM schon direkt fahren oder nicht?
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
3 Antworten
Du erhälst mit Bestehen der Prüfung, spätestens mit dem 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis der Klasse B (oder BE, je nachdem, was Du gemacht hast) mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag eine der benannten Beleitpersonen mitzunehmen.
Ab dem Tag der Erteilung zählen alle Klasse B relevanten Dinge, wie z.B. die Probezeit und auch die in Klasse B enthaltenen Fahrerlaubnisklassen.
Die Klasse B enthält die Klassen AM und L
Die Fahrzeuge darfst Du mit 17 dann auch alleine führen, bei Klasse L bitte beachten, dass diese an den Verwendungszwecke Land- oder Forstwirtschaft gebunden sind.
Siehe FEV §6 Abs 3
(3) Außerdem berechtigt
4.die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L,
Korrekt, war mein Denkfehler, natürlich mit bestehen der Prüfung aber frühestens mit ddem 17. Geburtstag .
Rechtlich wird ihm / ihr die Klasse B mit dem 17. Geburtstag erteilt, jedoch mit der Auflage BF17.
Im späteren "richtigen" Kartenführerschein (wenn er/sie/es dann 18 ist) steht bei Klasse B oder auch BE das Erteilungsdatum als er noch 17 war.
Sobald die Fahrerlaubnis BF17 erteilt wurde, darfst du AM-Fahrzeuge alleine fahren (L-Fahrzeuge übrigens auch).
Am darf sofort gefahren werden wenn du begleitetes fahren bestanden hast
Am darf sofort gefahren werden wenn du begleitetes fahren bestanden hast
... wenn die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Das ist klar,den rosa Zettel dafür gibt es eigentlich immer sofort
Nee, wir mussten den bei meinem Sohn 3 Tage nach bestandener Prüfer abholen. 17 war er schon. Das ist immer unterschiedlich. Mit dem weißen DIN-A5-Zettel, den er nach bestandener Prüfung bekommen hat, hätte er nicht Auto fahren dürfen - erst nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
Wir haben mehrere Jungs u Mädels im Bekanntenkreis die grad den fs gemacht haben, auch mein Sohn...alle haben direkt die rosa Bescheinigung bekommen
Gefahren werden darf auf jeden Fall erst nach Erteilung der FE - wann auch immer die passiert.
Die Fahrerlaubnis gibt es frühestens ab dem 17. Geburtstag, und zwar für BF17. B gibt's ab 18. Anhängerführerschein BE kann mit BF17 gemacht werden.