Motorrad mit Führerschein klasse b?

7 Antworten

Nein, mit dem B darf man keine 125er fahren. Erlaubt sind nur Maschinen mit maximal 50ccm.

Möglich wäre eine Erweiterung auf den B196, für den folgende Auflagen gelten:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben
  • und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – vier in Theorie und fünf in Praxis.

Nur wenn du den ganz alten Klasse 3, der auf B umgewandelt wurde, noch hast. Mit den alten von vor ich glaub 1981 darfst du tatsächlich 125cc fahren, da der den A1 beinhaltet.

Das liegt daran, dass der alte Klasse 3 auch den Klasse 4 beinhaltet, welcher damals zum Führen von Kleinkrafträdern berechtigte (50cc, aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung), und A1 ist jetzt die kleinste Fahrerlaubnis, die dazu noch berechtigt.

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben
  • und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – vier in Theorie und fünf in Praxis.

Wenn, dann bräuchtest Du den A1, damit Du mit 17 Jahren, 125 ccm Fahren darfst.