Kann ich die Polizei rufen, wenn meine Mutter mir 47€ nicht zurückgeben will?
Hallo. Ich bin 16 und ich hatte meine Mutter gefragt, mir ein Spiel für 47€ zu bestellen und ich gebe ihr das Geld dann zurück (ich mache ein FSJ). Das hab ich auch gemacht aber die Frau ist seit Tagen wütend auf mich und hat gesagt, dass ich das Spiel nicht bekomme. Also will ich jetzt die 47€ von ihr zurückhaben aber sie will sie mir nicht geben. Ist es in Ordnung, wenn ich mir das Geld einfach nehme? Oder sollte ich lieber die Polizei rufen?
Ist das Spiel ab 16?
Ja
8 Antworten
Die Polizei kann da nicht viel machen. Es liegt keine Straftat vor. Bestenfalls ein zivilrechtlicher Anspruch!
Einfach nehmen würde ich es mir nicht. Du kannst nur immer wieder sagen, dass du das Geld wieder haben möchtest. Es war Teil einer Abmachung.
Wenn sie an dich irgendwelche finanziellen Forderungen hat, soll sie diese - unabhängig von den 47€ - definieren. Dann kann man sehen, ob sie was zu kriegen hat (Kost& Logis) und ggf gegenrechnen.
Gruß S.
Nein, das interessiert die Polizei nichtmal eine Minute.
Du kannst einen Anwalt beauftragen, Deine Mutter zu verklagen.
Dafür wirst Du jedoch die Unterschrift Deiner Mutter brauchen, weil Du gar keinen Anwalt beauftragen kannst mit 16.
Zudem hast Du kein Geld, um die Kosten dafür vorzuschießen.
Also am Ende kannst Du ganz genau nichts tun.
die Frau ist seit Tagen wütend auf mich
Einfacher und zielführender wäre ee, wenn du den Grund für diese Wut herausfindest und diesen Abstellst. Da du noch nicht volljährig bist, wird deine Mutter zur Polizei kommen müssen, wenn du Anzeige erstatten möchtest. Und das Geld einfach nehmen, treibt die Spirale nur weiter.
Bis du 18 Jahre alt bist, darf deine Mutter über das dir zur Verfügung stehende Geld verfügen. Sie macht sich also nicht strafbar. Darum spielt die Polizei dabei auch keine Rolle.
Sie könnte dir einfach das Taschengeld entsprechend kürzen.
Rechtlich ist das nicht so. Ein Kind trägt mit seinem Einkommen zum Familieneinkommen bei und die Eltern könnte z.B. auch Anteile von Miete, Instandhaltung und Kosten für Nahrung, Wasser, Strom, Internet usw. verlangen. Wenn sie das nicht tun, ist das freundlich und sinnvoll, aber umgekehrt müssen auch die Kinder kooperativ sein.
Wenn die Mutter z.B. ins Gefängnis käme, würden die Justizbehörden das "Taschengeld" auch vom Kind einziehen. "Eigenes" Geld ist in Familien weniger individuell verfügbar, als viele Personen, insbesondere Kinder, glauben.
Auf jeden Fall stimme ich dir zu, dass das Verhalten aus pädagogischer Sicht ziemlich blödsinnig ist. Sich gegenseitig Geld vorzuenthalten ist kein sinnvoller Vorgang innerhalb einer Familie. Wie das genau aus juristischer Sicht ist, ist auch eine zwar wohl korrekte, aber völlig verkrampfte Sichtrichtung: Zu versuchen innerhalb der Familie 47€ einzuklagen ist nicht sinnvoller als zu drohen, den anderen nicht zu seinem nächsten Kindergeburtstag einzuladen.
Der FS hat ernste Probleme mit seiner Mutter. Solche Konflikte sind in der Pubertät kaum zu vermeiden, aber es wäre hilfreich, wenn beide das wieder auf einen sinnvolles Level bringen.
Bis du 18 Jahre alt bist, darf deine Mutter über das dir zur Verfügung stehende Geld verfügen.
Das stimmt schonmal nicht.
Sie könnte dir einfach das Taschengeld entsprechend kürzen.
Das kann sie zwar tun, aber da SIE schuldet, wäre es wohl kaum angemessen.
Also ich bin kein Experte, aber ich meine deine Mutter darf das solange sie dein Geld nicht für sich selber ausgibt, sondern es quasi nur verwahrt.
Spätestens mit 18 kannst du es dir dann über den Rechtsweg zurück holen.
Das Geld stammt anscheinend aus eigenem Einkommen durch das FSJ. Da darf die Mutter nicht frei drüber verfügen.