Kann ein PKW Stellplatz auch auf die Strasse gehen?
Hallo Zusammen,
wir haben ein Eckgrundstück mit ca. 4 m von Hauswand zum Gehweg. Der Gehweg hat nochmal ca. 50-70cm. Ich habe irgendwo gelesen das man ca. die Hälfte oder 1/3 der öffentliche Strasse zum Parken mitnutzen kann. Stimmt das ?
Falls ja wäre das super, denn dann könnte man die pflichtigen Stellplätze direkt vor dem Haus machen und der PKW würde dann halt je nach Länge minimal auf die offizielle Strassenseite schauen.
Im Prinzip parken ja auch alle Autos längs zur Strasse und nutzen so auch ca. 1/3 der offiziellen Strassenbeite.
Hat da jemand Erfahrungen ? Wäre super wenn das möglich wäre
5 Antworten
und der PKW würde dann halt je nach Länge minimal auf die offizielle Strassenseite schauen.
nein, das geht natürlich nicht. Du darfst weder den Gehweg noch die Straße nutzen, um die bauseits pflichtig zu stellenden Parkplätze zu setzen. Zumindest war das bei uns (BW) so. Ob andere Bundesländer oder Gemeinden andere Vorgaben haben, weiß ich nicht, würde mich aber wundern. Auf jeden Fall mit dem Bauamt abklären, die sagen Dir das.
Wenn der Fußweg dadurch nicht eingeschränkt ist ja. Da der aber meistens zwischen Grundstück und Straße verläuft, würde wenn das Fahrzeug über 4 Meter hat natürlich den Fußweg behindern
Nein, meist können Plätze nicht gehen.
Und wenn sie pflichtig sind, stehen die ja in den Bauplänen, da kann nicht geschummelt werden, nur der länge nach bei 4 m auf dem Grundstück, so lange keiner wegen Brandschutz und so meckert.
Man müsste schon die genauen Gegebenheiten kennen, aber grundsätzlich darf sein Auto nicht auf den Gehweg ragen oder gar darauf parken
Der Gehweg darf nicht weiter eingeschränkt werden.
Naja es ist eher ein Schotterweg, der ist zum Spazieren zu schmal. Außerdem parken an der Strasse seitlich überall Autos, da ist es zu Eng zwischen Auto und kleinem Gehweg. Wobei ich das eher nicht als Gehweg sehe, da zu schmal