Kann ein fast erwachsener Jugendlicher nachbeeltert werden?

5 Antworten

Nachbeeltern kenne ich eigentlich nur im Zusammenhang mit dem "inneren Kind" in einer Therapie. Einen fast erwachsenen jungen Mann betüdeln wie ein kleines Kind? Geht's noch?

Wie soll denn das vonstattengehen und wie will da ein Jugendamt agieren? Steht da einer mit der Stoppuhr hinter der Mutter und misst die Zeit, wann es genug ist?

Schließlich hat es doch auch seine tieferen seelischen Gründe, warum eine Mutter keine "gute Mutter" sein konnte. Wer therapiert denn die Mutter?

Also ich finde das mehr als nur befremdlich und halte sowas für undurchführbar.

Das ist BS in Reinform, esoterische Pseudo-Pädagogik! Wenn ich mich Recht entsinne wurde in Siegen solch eine Fobi angeboten, die auf dieses (hirnrissige) Konzept setzte.

Das, was einem Säugling, Kleinkind, Kind von den Eltern an Fürsorge, Liebe, Geborgenheit vorenthalten wurde, ist im Jugendlichen-, Erwachsenenalter NICHT mehr durch die Eltern zu kompensieren und auch durch niemand anderen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich an seiner Stelle würde drauf verzichten können, der Zug ist abgefahren. Was in der Vergangenheit versäumt wurde, lässt sich nicht nachholen und ändert nichts an den eventuellen seelischen Schäden, die derjenige davongetragen hat.

Das kann ich mir nicht vorstellen (dass irgendein Amt sowas anordnet) ... vermutlich hast Du da was falsch verstanden oder es ist sinnentstellend aus dem Zusammenhang gerissen.


Gurkensalatine 
Beitragsersteller
 21.03.2025, 12:40

Doch, das ist in der Zielvereinbarung mit der ambulanten Hilfe so notiert, dass die Mutter die emotionalen Bedürfnisse zu erkennen und zu befriedigen hat. Der Junge wünscht sich, bekocht zu werden.

FunnyFanny  21.03.2025, 13:00
@Gurkensalatine

Ist der Junge (wie alt ist er denn?) in irgendeiner Form ... hach, wie heißt das politisch korrekt? ... behindert, dass sowas nötig wäre?

Gurkensalatine 
Beitragsersteller
 21.03.2025, 16:35
@FunnyFanny

Nein, ist er nicht. Er ist 17,5. Er leidet an Depressionen. Als Behinderung sehe ich das nicht.

FunnyFanny  21.03.2025, 17:31
@Gurkensalatine

Doch, das kann schon sein ... aber schlussendlich sind das so wenig Infos, um hier was Vernünftiges sagen zu können.

"Bekochen" ist aber im elterlichen Haushalt nun durchaus üblich.

Was das aber jetzt mit dem Jugendamt und dass die sagen, sie soll ihn wie einen 5jährigen behandeln, erschließt sich mir nicht.

Inwiefern nimmst Du an der Sache teil, interessiert es Dich so sehr?
Und ... wie verläßlich sind Deine Infos über den Sachverhalt?