Kann ich mich irgendwie gegen das Jugendamt wehren?

12 Antworten

Âlso für gewöhnlich werden Eltern nicht einfach so Kinder weggenommen. Da muss schon richtig was passiert sein. Ich finde sogar, dass die Jugendämter viel zu spät einschreiten.

Also sry wenn ich dich damit angreife. Aber irgendwas habt ihr mächtig verkackt und deshalb ist euer Kind weg.

Es geht ganz gewiss nicht nur darum, dass die Kleine nicht sprechen kann. Da ist noch mehr im Argen.

Es gibt sicher auch einen Gerichtsbeschluss dazu, denn sonst kann das Kind nicht in Obhut genommen werden. Das ist ja auch immer sehr teuer.

Kein Kind wird ohne Grund vom Familiengericht (die am Ende diese Entscheidung trifft!!!!) aus der Familie genommen! Zu solchen Fällen kommt es nur in Fällen einer Kindeswohlgefährdung.

Ich frage mich, welche Gründe wurden euch genannt, wieso sie aus der Familie genommen wurde? Welche Missstände wurden dem Familiengericht genannt?

Diese Gründe wurden euch und den Familiengericht mitgeteilt, sodass diese Entscheidung getroffen wurde.

Das Jugendamt stellt uns als unfähige Eltern hin weil die kleine noch nicht so sprechen kann wie es vorgeschrieben wird. 

Und dies wird sicherlich nicht der Einzige Grund sein! Hier würde das Familiengericht niemals zu solch einer Entscheidung kommen. Es müssen definitiv noch andere Gründe vorliegen.

Sicherlich wurden Hilfen angeboten, die ihr wahrscheinlich nicht annehmen konntet oder wolltet. Ihr müsst mit dem Jugendamt zusammen arbeiten, ansonsten wird eure Tochter bei einer Pflegefamilie aufwachsen.

JennySpangel 
Fragesteller
 01.03.2023, 16:34

Es ging ja noch nicht einmal zum Familiengericht das Jugendamt hat selbstständig gehandelt zumindest sagten sie das zu uns so

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Linuel  01.03.2023, 16:38
@JennySpangel

Das Familiengericht muss in solchen Fällen sofort hinzugezogen werden. Es ist gar nicht möglich eine Inobhutnahme über einen längeren Zeitraum ohne Familiengericht durchzuführen. Dies stimmt nicht!

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verreisterNutzer  01.03.2023, 16:37

Ganz sicher ist das nicht der Grund. Mit 2 muss ein Kind noch nicht so sprechen.

Da ist wenn die Geschichte stimmt, definitiv was anderes passiert.

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Das Jugendamt muss sich an gesetzliche Vorgaben halten und braucht für weitgehende Entscheidungen über das Kind oder den Jugendlichen immer einen richterlichen Beschluss.

Wenn du der Meinung bist, das Jugendamt hat sich falsch oder gesetzeswidrig verhalten, dann bleibt dir nur der Rechtsweg, ggf. mit Hilfe eines Anwalts.

Nur weil das Kind jeden Tag in der Kinderkrippe war, heißt ja nicht, dass es den Rest des Tages so läuft, wie es soll. Eine verzögerte Sprachentwicklung kann sehr wohl ein Indiz dafür sein, dass nicht alles so läuft, wie es soll.

Hast du dir schon einmal überlegt, warum dir nahegelegt wurde, dich in eine Mutter-Kind Einrichtung zu begeben. Sicher nicht, weil dein Mann ein fürsorglicher, liebender Vater ist.

Ich wünsche deiner Tochter das allerbeste und tolle Pflegeeltern, solltet ihr es nicht schaffen ihr Wohlergehen sicherzustellen.

Nur am Rande aus unserer Familie: Ich habe seit über 2 Jahren einen Pflegebruder. Seine Mutter versteht auch nicht, warum sich das Jugendamt eingeschaltet hat und er ihr "weggenommen" wurde. "Ich habe doch immer alles richtig gemacht und mir rein gar nichts vorzuwerfen", hat sie in einem Brief aus dem Knast an ihn geschrieben...

Kirakmfdm  23.05.2023, 16:42

Ich kenne viele Kinder, die mit 2 nicht sprechen konnten, darunter war auch ich. Das Leben ist doch kein wettrennen. Gerade bei Autisten dauert es oft sehr lange, da kann bei manchen Kindern die beste Mutter nichts machen.

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Selbstverständlich könnt ihr etwas tun. Ihr könnt der Inobhutnahme widersprechen. Dann ist das Jugendamt verpflichtet "unverzüglich" (in der Praxis spätestens am nächsten Werktag) das Familiengericht anzurufen. Das Familiengericht prüft dann, ob das Vorgehen des Jugendamtes rechtmäßig ist und welche Maßnahmen in Zukunft das Kindeswohl sicherstellen können. Ich würde mich diesbezüglich von einer Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)