Greift das jugendamt ein wenn man versucht sich vor dem kind das leben zu nehmen?

3 Antworten

Selbstmordversuch = Akute Selbstgefährung = Krankenhaus & Psychiatrie im Anschluss

Wenn es keinen direkten Angehörigen gibt, die das Kind aufnehmen können, wird das Kind natürlich vom Jugendamt in Obhut genommen.

Ist z.B. das Kind beim Versuch dabei, weil man es wirklich dabei hat, dann wird das Kind ja auch anwesend sein, wenn der RTW kommt. In dem Fall wird sowieso Polizei und Jugendamt informiert. Hier würde also sowieso alles mögliche aktiviert werden.

wenn andere Leute das mitbekommen, ja. Wenn es still passiert, eher weniger

Selbstverständlich. Und das ist auch gut so.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Master in Psychologie - Schwerpunkt Kognitionspsychologie